Werbung Umweltschutz-, Klimaschutz-Ministerium und NRW führen Vereinfachung der Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren durch Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Kooperationen Technik Wasserstofftechnik 14. Februar 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen tauschen sich heute mit Unternehmen und Behörden über Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigung von Elektrolyseuren aus. Gebraucht werden schnell neue immissionsschutzrechtliche Genehmigungen um Wasserstoff herzustellen (WK-intern) – Der Praxischeck findet in Düsseldorf statt. Wasserstoff wird als vielfältig einsetzbarer Energieträger eine Schlüsselrolle in der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands einnehmen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff ermöglicht es, die CO₂-Emissionen vor allem in Industrie, Kraftwerken und Verkehr deutlich zu verringern. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist daher von besonderer Bedeutung, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren den Rechtsrahmen für Elektrolyseure weiter verbessert, zuletzt etwa durch Anpassungen der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Praxischecks sind ein neuer Ansatz, um die Anwend- und Vollziehbarkeit von Prozessen zu überprüfen, Klarheit für alle Akteurinnen und Akteure zu schaffen, Verfahren zu optimieren und unnötige Bürokratie abzubauen. Hierzu gehen Expert*innen aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis Ende gemeinsam durch, identifizieren bürokratische Hemmnisse, erproben die Vollziehbarkeit und entwickeln Lösungen. Das BMWK hat beispielsweise erfolgreiche Praxischecks zu den Themen Photovoltaik und Windenergie an Land durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt. Im heutigen Workshop findet zunächst ein Austausch mit Antragsteller*innen aus Unternehmen, die den Bau von Elektrolyseuren planen und teils schon umgesetzt haben, sowie Expert*innen der Genehmigungsbehörden (den Bezirksregierungen) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) statt. Ziel ist es, Schlüsse für die Praxis aus den rechtlichen Verbesserungen zu ziehen und weitere Herausforderungen zu sammeln. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst auch andere zu prüfende Fachaspekte, die im Rahmen des Workshops ebenfalls diskutiert werden. Die Vorschläge zur weiteren Optimierung der Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren werden in einem Ergebnispapier festgehalten. Diese Ergebnisse können in die mögliche Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung des Vollzugs und die Vorbereitung der Verfahren durch die Antragsteller*innen einfließen. Hierzu wurde bereits ein weiterer Austausch zwischen den beteiligten Bundes- und Landesministerien vereinbart. PM: Gemeinsame Pressemitteilung des BMUV und dem BMWK und dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen PB: Vor einer PV-Anlage, die an einem wolkenfreien Tag, vor einem milchigen, Chamtrail-verunreinigten Himmel überhaupt keinen Strom liefern kann, bringt sich das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister*in Robert Habeck als Kämpfer gegen die massive Erderwärmung in Stellung. Eins hat sie sicher schon geschafft, durch die abkühlende CO2-Steuer heizen wir länger und weil sich die Gasvorräte zum Ende neigen soll es die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren geben / ©: BMWK Weitere Beiträge:Neue Broschüre: 18 Praxisbeispiele aus der Kraft-Wärme-KopplungPerspektiven des 3D-Drucks für die maritime Wirtschaft in NorddeutschlandPEGE: Elektroauto 2030, der Dissident Roland Mösl erklärt