Besondere Ausgleichsregelung: Ab sofort Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage möglich Behörden-Mitteilungen 21. April 2017 Werbung Ab sofort können stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Reduzierung der EEG-Umlage, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung beantragen. (WK-intern) - Das elektronische Antragsportal auf der Internetseite des BAFA ist geöffnet. Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, unterstreicht: „Die Besondere Ausgleichsregelung sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch eine frühzeitige Antragstellung beim BAFA können Unternehmen ihre Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig führt eine positive Entscheidung über den Antrag erstmals auch zu einer Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Frist zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung endet am 30. Juni 2017 (materielle Ausschlussfrist). Frühzeitige Antragstellung bringt Unternehmen Planungssicherheit Bei Antragseingang bis zum 15. Mai
BAFA förderte 2016 wieder mehr Mini-KWK-Anlagen Dezentrale Energien Technik 21. April 2017 Werbung Gegenüber dem Jahre 2015 nahm die Anzahl der geförderten Mini-KWK-Anlagen in 2016 um rund 16% zu. (WK-intern) - Insgesamt wurden vom BAFA im Auftrag des Bundesumweltministeriums 1.538 Mini-KWK-Anlagen gefördert. In Deutschland wird die Installation von Mini-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von maximal 20 kW in Bestandsgebäuden durch das Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Das Förderprogramm des Bundesministerium für Umwelt und Bau (BMUB) sieht einen Investitionszuschuss von bis zu 6.475,- Euro vor. Ausführende Behörde für das Mini-KWK-Impulsprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zuwachs der Mini-KWK-Förderung im Jahre 2016 Im Rahmen der BHKW-Jahreskonferenz "BHKW 2017" stellte das BHKW-Infozentrum die neuen Zahlen des Mini-KWK-Impulsprogramms vor. Für das
E-Mobilitätsmarkt im CITTI-PARK – Erlebe die Mobilität der Zukunft! E-Mobilität 21. April 2017 Werbung Bis zum Jahre 2050 strebt Flensburg die CO2-Neutralität an. (WK-intern) - Im Hinblick darauf, dass 23 % der CO2-Emissionen in Flensburg dem Verkehr zuzuordnen sind, ist die zügige Umsetzung der E-Mobilität ein wichtiger Beitrag zur Zielerreichung. Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Klimapakt Flensburg e.V. in Kooperation mit artefact gGmbH vom 28./29. – 30. April (verkaufsoffener Sonntag: 13.00 bis 18.00 Uhr) beim Klimapakt-Mitglied CITTI-PARK Flensburg eine breit angelegte Messe zum Thema E-Mobilität. Für das Wochenende mit verkaufsoffenem Sonntag werden zwischen 45.000 bis 60.000 Besucher erwartet. Henning Brüggemann (Klimapakt-Vorsitzender) hat die Schirmherrschaft für die innovative Messe übernommen: „Wir wollen mit unserer Veranstaltung möglichst viele Menschen erreichen.