Besondere Ausgleichsregelung: Ab sofort Antragstellung zur Reduzierung der EEG-Umlage möglich Behörden-Mitteilungen 21. April 2017 Werbung Ab sofort können stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Reduzierung der EEG-Umlage, die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung beantragen. (WK-intern) - Das elektronische Antragsportal auf der Internetseite des BAFA ist geöffnet. Andreas Obersteller, Präsident des BAFA, unterstreicht: „Die Besondere Ausgleichsregelung sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch eine frühzeitige Antragstellung beim BAFA können Unternehmen ihre Planungssicherheit erhöhen. Gleichzeitig führt eine positive Entscheidung über den Antrag erstmals auch zu einer Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Frist zur Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung endet am 30. Juni 2017 (materielle Ausschlussfrist). Frühzeitige Antragstellung bringt Unternehmen Planungssicherheit Bei Antragseingang bis zum 15. Mai