Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen Behörden-Mitteilungen 10. Dezember 20159. Dezember 2015 Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 56/15 (WK-intern) - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Fall Mollath die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014 verworfen. Das Landgericht Regensburg hatte den Angeklagten mit Urteil vom 14. August 2014 in dem wiederaufgenommenen Verfahren freigesprochen und ihm für näher bestimmte Zeiträume der Unterbringung eine Entschädigung zugesprochen. Eine Maßregel hatte das Landgericht Regensburg nicht mehr angeordnet. Einen Teil der dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfe hatte es nach der Beweiswürdigung als nicht erwiesen angesehen und den Angeklagten insoweit aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Im Hinblick auf den Vorwurf
Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlung Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks Wirtschaft 24. September 2015 Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten als Ziel der Landesplanung ist rechtlich nicht zu beanstanden (WK-intern) - Die Bestimmung im Landesentwicklungsplan Hessen, nach der bei der Festlegung von sog. Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie in Regionalplänen ein Mindestabstand von 1.000 m zu bestehenden und zu geplanten Siedlungsgebieten zu wahren ist, verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen rechtliche Grundsätze. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute verkündeten Urteil entschieden. Mit einer am 10. Juli 2013 in Kraft getretenen Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen hat die Hessische Landesregierung nach Zustimmung des Landtages u. a. Kriterien für die Ermittlung sog. Vorranggebiete zur