Bundesgerichtshofs genehmigt Abmahnung durch eingetragene Vereine, wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt Aktuelles Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 4. Juli 2019 Werbung Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (WK-intern) - Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann. Sachverhalt: Die Klägerin ist die Deutsche Umwelthilfe e.V., ein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 Abs. 1 UKlaG* eingetragener Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Autohaus und bewarb auf ihrer Internetseite ein