Was geht nach der Bestätigung des 10 H-Gesetzes bei der Windkraft in Bayern noch? Windenergie Windparks Wirtschaft 28. Mai 201627. Mai 2016 Werbung von Hans-Josef Fell und Patrick Friedl (WK-intern) - Nach dem enttäuschenden Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum 10 H-Gesetz hat der uns Kläger, Hans-Josef Fell und Patrick Friedl, vertretende Rechtanwalt Loibl die nun gültige Rechtslage und damit die leider sehr eingeschränkten Möglichkeiten rechtlich analysiert. Gegen das Urteil stehen den Klägern leider keine weiteren geeigneten Rechtmittel zur Verfügung, insbesondere kommt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mangels Erfolgschancen nicht in Frage. Für Alle, die trotz der 10 H-Regelung näher als 2000 Meter an Wohnbebauung heran wollen mit neuen Windkraftanlagen, für die bieten sich gerade nach diesem Urteil wichtige verbesserte Grundlagen für die Verwirklichung solcher Projekte. Denn
Rückbaupflicht: Alternative Energieerzeugungsanlagen haben eine begrenzte Laufzeit Mitteilungen Solarenergie Windenergie 16. September 201516. September 2015 Werbung Rückbaupflichten alternativer Energieerzeugungsanlagen (WK-intern) - Alternative Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) oder Windkraftanlagen haben grundsätzlich eine begrenzte wirtschaftliche Laufzeit. Die Lebensdauer solcher Anlagen beträgt in etwa 20-30 Jahren. Eine Nachnutzung der Anlagen kommt infolge des technischen Fortschrittes nur selten in Betracht. Demnach sind schon bei der Planung und Errichtung der Anlagen spätere Rückbauszenarien zu berücksichtigen und rechtliche Anforderungen zu beachten. Windenergieanlagen im Außenbereich Außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen werden Windkraftanlagen heute zumeist auf freiem Feld, also im baurechtlichen "Außenbereich" errichtet. Auch wenn der Außenbereich grundsätzlich nicht bebaut werden soll, sind Windkraftanlagen dort nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (§ 35 BauGB) privilegiert zulässig. Gleichwohl muss der