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Emissionshandel: Dr. Markus Ehrmann verstärkt als Co-Forschungsgebietsleiter das Führungsteam der Stiftung Umweltenergierecht

PB: Markus-Ehrmann / ©: Credit-Privat / Stiftung Umweltenergierecht
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Stiftung Umweltenergierecht verstärkt wissenschaftliche Leitung: Neue Projekt- und Forschungsgebietsleitungen

(WK-intern) – Damit gewinnt die Würzburger Forschungseinrichtung einen renommierten Umwelt- und Energierechtsexperten für die Wissenschaft.

Mit vier weiteren Neuzugängen in der wissenschaftlichen Leitung schafft die Stiftung die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Forschungsarbeit.

Die Stiftung Umweltenergierecht erweitert ihre Forschungsarbeit und damit auch ihre wissenschaftliche Leitung mit fünf neuen Köpfen.

Neben vier Projektleitungen verstärkt der renommierte Rechtsanwalt und Spezialist im Emissionshandel, Dr. Markus Ehrmann, die Stiftung mit der zentralen Funktion eines Forschungsgebietsleiters.

Dr. Markus Ehrmann wird sich in seiner neuen Position als Co-Forschungsgebietsleiter insbesondere mit dem europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht befassen. Das Forschungsgebiet führt er gemeinsam mit Stiftungsvorstand und Co-Forschungsgebietsleiter Fabian Pause. „Markus Ehrmann war während seiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt bei Mandanten und Kollegen aufgrund seiner ausgewiesenen hervorragenden Kenntnisse im Umwelt- und öffentlichen Energierecht sowie im Emissionshandel sehr anerkannt, wie nicht zuletzt die vielen Auszeichnungen verdeutlichen. Damit ist er eine große Bereicherung für uns. Dass er gleichzeitig in all diesen Jahren wissenschaftlich publiziert und referiert hat, bestätigt nicht nur seine außergewöhnliche Expertise, sondern sein Interesse an der Forschung“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung.

Renommierter Fachmann mit neuer Aufgabe

„Ich verfolge schon lange die Arbeit der Stiftung Umweltenergierecht. Von ihrer exzellenten Arbeit profitieren viele Anwälte und Unternehmen, wie ich immer wieder in meiner Arbeit feststellen durfte. Daher freue ich mich sehr, ein Teil dieser Institution zu werden. Die Möglichkeit, wissenschaftlich an den rechtlichen Rahmenbedingungen der Energiewende zu arbeiten und zugleich meine praktischen Erfahrungen aus fast 25 Jahren Tätigkeit in der Rechtsberatung einzubringen, ist für mich eine sehr reizvolle Aufgabe“, erklärt Dr. Markus Ehrmann.

Dr. Markus Ehrmann ist seit 2000 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verwaltungsrecht tätig gewesen, seit 2013 als Partner einer auf das öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er wurde für seine Arbeit mehrfach ausgezeichnet, zum Beispiel wurde er neun Jahre in Folge im Branchendienst JUVE als führender Name im Öffentlichen Wirtschaftsrecht (Umweltrecht) geführt. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählte dabei neben dem Umweltrecht in seiner ganzen Bandbreite und dem öffentlichen Energierecht insbesondere der Emissionshandel. Zuvor war er mehrere Jahre in Berlin in einer internationalen Großkanzlei und einer Energierechts-Boutique tätig.

Studiert hat er an den Universitäten Tübingen und München, seine Promotion zum Dr. iur. utr. erfolgte an der Universität Heidelberg parallel zu einer Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg im Bereich Umweltvölkerrecht.

Mehrere neue Projektleitungen

Neben Dr. Markus Ehrmann verstärken ab sofort mehrere neue Projektleitungen die wissenschaftliche Leitung der Stiftung:

Dr. Nora Grabmayr ist Spezialistin im Energierecht und hat zuletzt bei PwC Legal in München zu diversen Fragestellungen mit Fokus auf den erneuerbaren Energien beraten. Gleichzeitig bringt sie einen wissenschaftlichen Background mit und war bereits von 2014 bis 2017 bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig. Sie promovierte über völkerrechtliche Aspekte einer Energie-Kooperation zwischen EU und Maghreb.
Christoph Kisker bringt einen großen Erfahrungsschatz aus Forschung und Lehre mit. Zuletzt war er als Leiter der Gruppe Energiewenderecht am Institut für die Transformation des Energiesystems an der FH Westküste tätig. Seine Schwerpunkte liegen im Wasserstoffwirtschaftsrecht und in der Netzregulierung.
Dr. Carolin König war zuletzt als Rechtsanwältin bei AssmannPeiffer tätig. Dort lag ihr Fokus auf dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht, der rechtlichen Begleitung von Batteriegroßspeicherprojekten, der Ausschreibung von Strom-, Gas- und Wärme-Konzessionen sowie der Energy Litigation. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität der Bundeswehr und promovierte zu den völkerrechtlichen Auswirkungen des klimawandelbedingt steigenden Meeresspiegels auf kleine Inselstaaten.
Dr. Stephan Wagner ist Experte im Planungsrecht und war langjähriger Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik und am Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster. Daneben kann er zahlreiche Veröffentlichungen im Planungs-, Umwelt- und Energierecht sowie im Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und zu den Grundlagenfächern des Rechts vorweisen.

Zudem wird auch Dr. Matthias Leymann als Senior Wissenschaftler die Stiftung im Bereich des Forschungsgebiets Recht der Wärmeversorgung verstärken.

„Wir freuen uns sehr, diese ausgewiesenen Expertinnen und Experten für uns gewonnen zu haben. Sie alle haben unter Beweis gestellt, dass sie über das spezielle Fachwissen aus Wissenschaft und Praxis verfügen, um neue Perspektiven in unsere Forschung am Rechtsrahmen der Energiewende einzubringen“, so Thorsten Müller. Als Projektleitungen werden sie künftig bestehende Arbeitsbereiche verstärken sowie neue Schwerpunkte setzen können.

Hintergrund der personellen Verstärkung ist die institutionelle Förderung, welche die Stiftung seit 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erhält. Dadurch weitet die Stiftung ihre Forschung aus und baut aktuell neue Forschungsgebiete und Themenfelder auf – unter anderem zum „Recht der Netze“ oder „Recht der Wärmeversorgung“. „Die Verstärkung unseres Teams ist ein wichtiger Schritt, um den wachsenden Anforderungen im Recht gerecht zu werden. Wir werden nicht nur auf aktuelle Rechtsentwicklungen reagieren können, sondern den zukünftigen Rechtsrahmen für eine erfolgreiche Energiewende vorausdenken und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen können“, erklärt Stiftungsvorstand Fabian Pause. Dafür suche man auch weiterhin engagierte Führungskräfte, die den Kurs der Stiftung mitgestalten möchten.

Über die Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung Umweltenergierecht wurde 2011 in Würzburg gegründet. Im Mittelpunkt der Arbeit der außeruniversitären Forschungseinrichtung steht die Frage, wie sich der Rechtsrahmen weiterentwickeln kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, arbeitet die Stiftung mit zahlreichen Forschungspartnern zusammen und ist Teil eines interdisziplinären Forschungsnetzwerks.

PM: Stiftung Umweltenergierecht

PB: Markus-Ehrmann / ©: Credit-Privat / Stiftung Umweltenergierecht








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