EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren zu „Einheimischenmodellen“ gegen Deutschland ein Behörden-Mitteilungen News allgemein 15. Juli 201715. Juli 2017 Werbung Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. (WK-intern) - Für Kommunen, die Bauland an die ortsansässige Bevölkerung verbilligt abgeben, gibt es wieder Rechtssicherheit. Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktizierten Einheimischenmodells jetzt eingestellt. Damit bestätigt die Kommission die im Mai von Bundesbauministerium und Freistaat Bayern erzielte Einigung. Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbauministerium begrüßt, dass die Kommission keine Einwände mehr erhebt. "Nach den neuen Leitlinien können auch soziale Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken an Einheimische berücksichtigt werden. Ich freue mich, dass mit der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens nun auch formal