Energiepolitik der CSU: Rechtlich zulässig – energiepolitisch fatal Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Mai 2016 Werbung Bayerisches Verfassungsgericht erklärt faktisches Verbot von Windenergie in Bayern für zulässig (WK-intern) - Zum Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes über die Klagen gegen das Bayerische Windkraftabstandsgesetzes (10H-Gesetz), erklärt Eike Hallitzky, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen: „Ein energiepolitischer Amoklauf bleibt ein energiepolitischer Amoklauf, auch wenn er rechtlich zulässig ist. Während weltweit erneuerbare Energien in rasantem Tempo ausgebaut werden, hat die CSU mit der 10H-Regelung den Ausbau der Windenergie in Bayern praktisch auf Null gestellt und sich damit vom globalen Siegeszug der Erneuerbaren Energien abgekoppelt. Die Konsequenzen der bayerischen Windenergieblockade waren nicht Gegenstand des Urteils. Doch die Folgen sind fatal: Der Klimaschutz in Bayern wird durch