Windenergieertragsermittlungen im einstufigen EEG-Vergütungsmodell Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Veranstaltungen Windenergie Windparks Wirtschaft 7. Juni 2016 Werbung Wilhelmshaven - UL-DEWI beim Branchentag Windenergie NRW (WK-intern) - Die Konsequenzen, welche die Festlegung auf ein Ausschreibungsmodell und das damit verbundene einstufige Vergütungsmodell im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) mit sich bringen, sind derzeit ein viel diskutiertes Thema in der Windenergiebranche. Eine unmittelbare Folge dieses Systemschwenks ist die veränderte Bedeutung von Energieertragsermittlungen. „Durch das einstufige Vergütungsmodell wird die Ermittlung der Standortgüte auf Basis einer Energieertragsermittlung bereits vor Inbetriebnahme die für die nächsten 5 Jahre erreichbare Vergütungshöhe im Rahmen der Ausschreibungen festlegen“, sagt Till Schorer, Commercial Manager bei UL International GmbH (UL-DEWI). Schorer wird während des Branchentags Windenergie NRW, der vom 14. bis 15. Juni 2016, in Düsseldorf