Etappensieg für den Naturschutz: Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig Behörden-Mitteilungen Ökologie 30. Juni 2019 Werbung Verwaltungsgericht Cottbus gibt Umweltverbänden Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA in Eilentscheidung recht Hauptbetriebsplan des Tagebau Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig Geschützte Moorgebiete bis zur Wirksamkeit der Entscheidung im September weiter von Austrocknung durch Tagebau gefährdet (WK-intern) - Der Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat sich das Klagebündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA durchgesetzt. Die Umweltverbände sehen Schutzgebiete durch den Tagebau als bedroht. Laut Gericht wurde bisher nicht hinreichend geprüft, ob es durch die für den Tagebau notwendigen Entwässerungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen der im Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt, die einen europäischen