Urteil im Prozess um Vermarktung tatsächlich nicht existierender Windparkprojekte rechtskräftig Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks 16. Mai 2023 Werbung Das Urteil der 2. Großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Osnabrück vom 12. Mai 2022 im Prozess wegen der Vermarktung nicht existierender Windparkprojekte ist rechtskräftig, Aktenzeichen 2 KLs 2/21, vgl. auch PM 32/21 vom 16. August 2021, PM 21/22 vom 12. Mai 2022. (WK-intern) - Alle fünf Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatten zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Das Verfahren wurde vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 3 StR 466/22 geführt. Das Verfahren um den heute 33 Jahre alten Angeklagten, dessen weitere Familienmitglieder sowie einen Geschäftspartner, welches über 10 Monate und an mehr als 30 Tagen vor der Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wurde,