Bundesregierung setzt EU-Vorgaben um und beschließt strengere Anforderungen für Industrieanlagen Behörden-Mitteilungen Bioenergie Ökologie 16. Dezember 2020 Werbung Künftig gelten strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von technischen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. (WK-intern) - Das hat das Bundeskabinett heute mit der überarbeiteten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgelegt. Zu den rund 50.000 betroffenen Anlagen gehören Abfallbehandlungsanlagen, Fabriken der chemischen Industrie und der Metallerzeugung, Zementwerke sowie große Anlagen der Nahrungsmittelindustrie. Die Neufassung der TA Luft ergänzt bislang noch nicht geregelte Anlagen, beispielsweise Biogasanlagen, Fabriken zur Pelletherstellung sowie Schredderanlagen. Erstmals sieht die Verwaltungsvorschrift bundesweite Regelungen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor störenden Gerüchen vor. Große Tierhaltungsanlagen müssen künftig Ammoniak und Feinstaub besser aus der Abluft filtern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: