Energieeffizienzsysteme gemäß SpaEfV werden für viele Unternehmen attraktiver Forschungs-Mitteilungen Verbraucherberatung 10. Dezember 20159. Dezember 2015 Werbung Verfahrenserleichterung spart Zeit und Kosten (WK-intern) - TÜV Rheinland führt Audits nach SpaEfV durch Kleine und mittelständische Unternehmen des produzierenden Gewerbes können von der Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) profitieren. Sie erhalten zum Teil umfangreiche Rückerstattungen der Strom- und Energiesteuer. Die erforderlichen Prüfverfahren, damit Unternehmen in den Genuss dieser finanziellen Erleichterung kommen, wurden nun vereinfacht. Darauf weist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) hin. „Das Verfahren ist nun auch für jene Firmen interessant, die bis dato den Aufwand scheuten. Denn angesichts der zu erwartenden finanziellen Erleichterungen, lohnte sich dieser für manche Unternehmen bisher nicht“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland. Nach SpaEfV sind kleine und
Energiesteuer: Bürokratieaufwand für produzierendes Gewerbe steigt Mitteilungen 29. Juli 2014 Werbung ISPEX AG unterstützt bei komplexen Nachweisen für den Spitzenausgleich Bayreuth - Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin. (WK-intern) - Unternehmen des produzierenden Gewerbes können im Rahmen des Spitzenausgleichs (nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG) teilweise von der Strom- und Energiesteuer entlastet werden. Um diese Entlastung zu beantragen, muss seit dem Jahr 2013 ein Nachweis über ein vorhandenes Energie- oder Umweltmanagementsystem erbracht werden. Kleine und mittlere Unternehmen können ein alternatives