Abschaltung des Windparks Hofbieber war rechtswidrig Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 13. November 2018 Werbung Verwaltungsgericht Kassel: Abschaltung des Windparks Hofbieber war rechtswidrig – Land Hessen haftet (WK-intern) - Eichenzell. Mit dem kürzlich veröffentlichen Urteil vom 15.10.2018 hat das Verwaltungsgericht Kassel festgestellt, dass die naturschutzrechtliche Anordnung des Regierungspräsidiums Kassel, zur Abschaltung der 3 Windräder in Hofbieber, rechtswidrig war. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Kassel aufgrund eines angeblich in der Nähe brütenden Rotmilans am 26.4.2018 die sofortige Abschaltung aller 3 Windräder angeordnet. Dagegen hatte sich der Betreiber, die Energiegnossenschaft Eichenzell, mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gewehrt. Am 07.05.2018 hatte das Regierungspräsidium Kassel bereits die Anordnung aufgehoben, da kein Nachweis über einen brütenden Rotmilan an besagter Stelle geführt werden konnte.