Urteil zum Windenergieanlagenbau: Artenschutz ist bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Oktober 2019 Werbung Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Artenschutzrechtliche Belange sind bei standortbezogener UVP-Vorprüfung nicht zu berücksichtigen (WK-intern) - Am 26. September 2019 hatte der für Umweltrecht zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts über die Revisionen in vier Parallelverfahren zu entscheiden. Drei Privatkläger und der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hatten die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für insgesamt fünf Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf beklagt. Alle vier Kläger rügten die angeblich mangelhafte Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange, insbesondere einen drohenden Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot in Bezug auf Weißstorch, Rohrweihe und Fledermäuse sowie die Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Privatkläger wandten sich darüber hinaus gegen Lärm- und Schatteneinwirkungen sowie die angeblich optisch bedrängende Wirkung