Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen durch Regionalplaner unzulässig Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 15. August 2016 Werbung BWE-Landesvorsitzender und Energierechtsexperte Prof. Maslaton rügt Regionale Planungsverbände (WK-intern) - Die Regionalen Planungsverbände in Sachsen planen in den aktuellen Entwürfen ihrer Regionalpläne erneut restriktive Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen (kurz WEA) in den Vorrang- und Eignungsgebieten, also den für die Errichtung solcher Anlagen vorgesehenen Flächen festzulegen. Vor diesem Hintergrund weist der Landesvorsitzende des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE Sachsen) und Energierechtsexperte Prof. Dr. Martin Maslaton zum wiederholten Male darauf hin, dass derlei pauschale Höhenbegrenzungen in Regionalplänen, aufgrund derer die WEA-Nutzung innerhalb der für sie zugewiesenen Gebiete massiv eingeschränkt wird, schlicht rechtswidrig sind. So sieht der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen in seinem aktuellen Entwurf zum Regionalplan 2017 vor,