EU-Ausschluss aus EEG-Ausgleichsregelung bremst Recycling und Klimaschutzziele aus Mitteilungen Ökologie Technik 12. August 2021 Werbung Im neuen Leitlinienentwurf der EU-Kommission zur Ausgleichregelung der EEG-Umlage werden Recyclingunternehmen nicht mehr in der Liste förderungsberechtigter Wirtschaftszweige aufgeführt. (WK-intern) - Dabei ist gerade die energieintensive Recyclingbranche auf Beihilfe angewiesen. „Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der Leitlinien um die Förderung im Bereich der Kreislaufwirtschaft und der Ressourceneffizienz ist begrüßenswert und könnte das richtige Signal setzen, um die angestrebten Klimaziele des Green Deal zu erreichen. Allerdings ist der Ausschluss der Unternehmen mit dem NACE-Code 38.32 („Rückgewinnung sortierter Werkstoffe“) aus der Beihilfeförderung zur EEG-Umlage im Hinblick auf die angestrebte Zielsetzung ein unüberbrückbarer Widerspruch, der dringend korrigiert werden muss“, forderte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in einer gemeinsamen Verbändestellungnahme