Übertragungsnetzbetreiber vereinbaren neue Grundsätze zur Verantwortung für Gleichstromverbindungen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 28. Januar 2016 Werbung Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben sich über neue Grundsätze zur Verantwortung für den Bau und Betrieb der Gleichstromleitungen (HGÜ) verständigt. (WK-intern) - Dies geschieht vor dem Hintergrund der im Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen für den Netzausbau. Gemeinsames Ziel der Übertragungsnetzbetreiber ist es, den für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende dringend nötigen Ausbau des Übertragungsnetzes möglichst zügig und bürgerfreundlich voranzubringen. Die Vereinbarung sieht im Grundsatz folgende Zuständigkeiten vor: Im Zuge der Verschie-bung des Endpunktes der Gleichstromleitung „Süd-Ost-Passage" von Gundremmingen nach Isar in die Regelzone von TenneT übernimmt TenneT die Vorhabenträgerschaft für den bayerischen Abschnitt. 50Hertz wird weiterhin den