Erneute Klarstellung: Jeder Mitgliedstaat muss CETA einseitig kündigen können Ökologie Verbraucherberatung 13. Januar 201713. Januar 2017 Werbung CETA: Bundesverfassungsgericht lässt vorläufige Anwendung laufen, endgültige Entscheidung steht noch aus (WK-intern) - Wie gestern (12. Januar) bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss vom 7. Dezember 2016 mehrere Eilanträge mit dem Ziel, die vorläufige Anwendung von CETA zu stoppen, abgelehnt. Das Gericht spricht mit seinem Urteil der Bundesregierung und der EU-Kommission das Vertrauen aus, dass seine im Oktober 2016 festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, ob CETA verfassungskonform ist, muss das Gericht noch treffen. Mehrere Klägerparteien, darunter auch das von 125.000 Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde-Bündnis „Nein zu CETA“, das von Mehr Demokratie, foodwatch und Campact getragen wird, hatten moniert, dass