Bundesgerichtshof entlastet Verbraucher bei künftigem Stromnetzausbau um Milliarden Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 9. Juli 2019 Werbung Bundesgerichtshof gibt Beschwerde der Bundesnetzagentur statt (WK-intern) - Deutsche Umwelthilfe begrüßt verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung des obersten deutschen Gerichts Senkung der Renditen für Netzbetreiber muss nicht zurückgenommen werden - Beim geplanten umfangreichen Stromnetzausbau entstehen für die Verbraucher somit weniger Kosten als bisher Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Beschwerde der Bundesnetzagentur (BNetzA) stattgegeben und entschieden, dass die Senkung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber, die die BNetzA vorgeschlagen hatte, Bestand hat. Damit weist der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) in Düsseldorf vom 22. März 2018 zur erneuten Überprüfung der Höhe der Eigenkapitalzinssätze zurück (Az. EnVR 41/18 und EnVR 52/18). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt