TÜV SÜD zertifiziert seinen ersten Energienetzbetreiber News allgemein 1. März 2017 Werbung München. Die fortschreitende Energiewende und eine zunehmend dezentrale Stromerzeugung stellen hohe Anforderungen an eine sichere und zuverlässige Netzsteuerung. (WK-intern) - Diese ist aufgrund der Digitalisierung der Netzleit- und Messtechnik in hohem Maße von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den IT-Sicherheitskatalog, nach dem sich Energienetzbetreiber zertifizieren lassen müssen. Netzbetreiber für Strom und Gas sind verpflichtet, ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) einzuführen und zu betreiben, um die Sicherheit ihrer Anlagen zu gewährleisten. Dass sie alle Anforderungen erfüllen, müssen sie bis spätestens 31. Januar 2018 in einem Audit nachweisen. Das Zertifizierungsschema folgt dabei den Normen DIN ISO/IEC 27001 und
Systemlieferanten für die Energieversorger nach ISO 27001 zertifiziert Mitteilungen Technik 6. Januar 2017 Werbung Dr. Neuhaus und Fröschl nach ISO 27001 zertifiziert (WK-intern) - TÜV SÜD zeichnet Sagemcom Dr. Neuhaus und Sagemcom Fröschl für standardisiertes Informations- Und Sicherheitsmanagement aus Sagemcom Dr. Neuhaus und Sagemcom Fröschl, führende Systemlieferanten für die Energieversorger in Europa, haben erfolgreich die ISO 27001-Zertifizierung abgeschlossen. Die TÜV SÜD Management Service GmbH hat Dr. Neuhaus und Fröschl das ISO/IEC 27001-Zertifikat am 22.12.2016 ausgestellt. Damit haben Deutschlands führende Smart Metering Lösungsanbieter das international anerkannte Informationssicherheits-Management-System (ISMS) nach ISO/IEC 27001 unternehmensweit an allen Standorten eingeführt. Sagemcom Dr. Neuhaus und Sagemcom Fröschl nutzen damit Best Practices für ihr Sicherheits- und Risikomanagement. Die Zertifizierung unterstreicht den hohen Stellenwert den
IT-Sicherheitskatalog für Energienetzbetreiber Mitteilungen Technik 7. September 2015 Werbung Damit eine lückenlose Energieversorgung gewährleistet werden kann, ist in diesem Bereich zusätzlich eine intakte Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nötig. (WK-intern) - Mit diesen IKT-Systemen gehen auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher, die durch die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs und deren Umsetzung eingedämmt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 11 Absatz 1a des Energiewirtschaftsgesetzes den IT-Sicherheitskatalog veröffentlicht. Was Energienetzbetreiber jetzt tun müssen, wissen die Experten von TÜV SÜD. Der IT-Sicherheitskatalog verpflichtet Strom- und Gasnetzbetreiber, Mindeststandards hinsichtlich IT-Sicherheit umzusetzen und einzuhalten. Dazu gehören unter anderem, die zu schützenden Daten und Systeme verfügbar zu machen, für die Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme zu sorgen sowie