CMS gewinnt mit TenneT vor Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für wichtige Windkraft-Übertragungsnetz Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 8. April 2017 Werbung Grünes Licht für wichtiges Netzausbauprojekt (WK-intern) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. April 2017 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und den Betrieb der Höchstspannungsverbindung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT zwischen den Umspannwerken Ganderkesee und St. Hülfe bei Diepholz abgewiesen. Gegen die kombinierte 380 Kilovolt-Höchstspannungsfrei- und -erdkabelleitung hatten fünf Grundstückseigentümer, der Landkreis Oldenburg sowie der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachen, geklagt. Der Landkreis Oldenburg hatte seine Klage bereits vor der mündlichen Verhandlung wieder zurückgenommen. Ein CMS-Team um Lead Partner Dr. Fritz von Hammerstein hat TenneT in dem in erster und letzter Instanz geführten Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. TenneT ist einer der größten europäischen Übertragungsnetzbetreiber. Mit