Ausschreibung zum Kohleausstieg: Bundesnetzagentur gibt keine Angaben zu den eingegangenen Geboten Behörden-Mitteilungen Ökologie 2. September 2020 Werbung Gebotsende zur ersten Ausschreibung zum Kohleausstieg (WK-intern) - Bei der Bundesnetzagentur sind Gebote zur ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung eingegangen. Die Erteilung der Zuschläge soll bis zum 1. Dezember 2020 erfolgen. Ablauf der Gebotsprüfung Die Bundesnetzagentur prüft die Gebote zunächst auf ihre Zulässigkeit. Dabei werden unter anderem die Angaben zu den CO2-Emissionen der Anlagen geprüft. Im Falle einer Überzeichnung der Ausschreibung entscheiden diese Emissionen mit darüber, welche Kraftwerke einen Zuschlag erhalten. Dabei gilt das Prinzip: Es erhält derjenige zuerst den Zuschlag, der die geringste Summe je vermiedener Tonne CO2 fordert. Zuschlagserteilung Die Bundesnetzagentur erteilt bis zum 1. Dezember 2020 die Zuschläge und veröffentlicht diese