Richtlinien zum Jahreswechsel finden bei allen Windenergieanlagen Anwendung Forschungs-Mitteilungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Wirtschaft 22. Januar 2018 Werbung Neue FGW Richtlinie TR 10 zum Jahreswechsel (WK-intern) - FGW hat die Technische Richtlinie TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ in der Rev. 0 verabschiedet und veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standortgüte auf Grundlage von Betriebsdaten, wie sie laut EEG 2017 nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren durchzuführen ist. Dieses Verfahren findet bei allen Windenergieanlagen Anwendung, deren anzulegender Wert über das Ausschreibungssystem ermittelt wurde. Dabei beschreibt die Richtlinie wie anhand der gespeicherten Betriebsdaten der Standortertrag und damit die Standortgüte berechnet werden kann. Ein wesentlicher Inhalt der TR 10 sind die technischen Vorgaben zur Berechnung von entgangenen Erträgen
Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. September 2017 Werbung FGW-Projekt Standortertrag – Neue Richtlinie Anfang 2018 (WK-intern) - Nach den ersten Ausschreibungsrunden gemäß EEG 2017 befinden sich die ersten Projekte in der Realisierungsphase. Für diese Projekte gilt das einstufige Referenzertragsverfahren und damit auch die neue Definition des Standortertrages, welcher nach fünf, zehn und 15 Jahren überprüft werden soll. Im Rahmen des vom BMWi geförderten Projektes Standortertrag arbeitet die FGW an einer Richtlinie, auf deren Grundlage die Überprüfung des Standortertrags durchgeführt werden kann. Die Veröffentlichung der neuen TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ ist für Anfang des nächsten Jahres geplant. Grundlegende Teile der Richtlinie wie die Anforderungen zur Datenvorhaltung und die Kategorisierung der