EEG Urteil – Gericht der Europäischen Union weist Klage der Bundesregierung zurück Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 11. Mai 2016 Werbung Nach dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg von heute beinhaltet das deutsche Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von 2012 staatliche Beihilfen. (WK-intern) - Damit bestätigt das Gericht die Position der EU Kommission vom November 2014. Die Bundesregierung hatte Klage gegen diese Auffassung der Kommission eingereicht und unterliegt nun in dieser Instanz. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) hält die Folgen des Urteils für begrenzt: „Für das geltende EEG und für die Betreiber von Anlagen hat das Urteil von heute keine Auswirkungen. Die geltende Gesetzgebung zur Förderung Erneuerbarer Energien wurde von der EU-Kommission bereits als beihilfekonform bestätigt.“ Das