BDEW zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht Mitteilungen Ökologie 17. Juni 2019 Werbung Zur Einigung der Bundesregierung zum Düngerrecht erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/ Abwasser: (WK-intern) - "Es gibt zwar einige Verbesserungen, dennoch steckt der Teufel weiterhin im Detail: Zwar sollen die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden. Diese Reduzierung soll jedoch nicht für alle landwirtschaftlichen Flächen gleichermaßen gelten. Vielmehr handelt es sich um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichem Betrieb. Es hilft aber nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz. Deshalb fordern