Wahrung der Verhältnismäßigkeit: Klimaschutzziele kommen verfassungsrechtlich vor den Interessen der Wirtschaft Forschungs-Mitteilungen Ökologie 30. November 201830. November 2018 Werbung Baldiger Kohleausstieg weitgehend ohne Entschädigung möglich (WK-intern) - Umweltrechtexperte Prof. Dr. Stefan Klinski, HWR Berlin, richtet sich an die Kohlekommission. „Die Auswertung der Rechtslage zeigt, dass ein gesetzlich geordneter Ausstieg aus der Kohlenutzung weder verfassungs- noch europarechtlich ernstlichen Bedenken unterliegt“, schreibt Prof. Dr. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Den Klimaschutzzielen komme verfassungsrechtlich ein höheres Gewicht zu als den Interessen der Wirtschaftsakteure, argumentiert der Umweltrechtexperte in seinem Rechtswissenschaftlichen Vermerk, den er am 29. November 2018 an die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission, geschickt und im Internet veröffentlich hat. „Der Ausstieg lässt sich aus rechtlicher Sicht unter