Schallreduzierte Windenergieanlagen dürfen wegen Energiekriese nachts mehr Strom produzieren Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 18. Oktober 2022 Werbung Betreiber sollten Anwohner und Behörden rechtzeitig und korrekt informieren! (WK-intern) - Aufgrund der Gasmangellage ermöglicht die Bundesregierung Betreibern von Windenergieanlagen ab sofort und bis zum 15. April 2023 mehr Strom zu produzieren, indem genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schall und Schatten vorübergehend gelockert werden. Grundlage hierfür ist der neue §31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, um die Stromkosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dezibel Engineering bietet Betreibern eine Checkliste und ein Muster für den Antrag als Download an. „Eine mögliche Erhöhung von bis zu 4dB der Schallleistung bedeutet, dass die meisten Windenergieanlagen auch nachts offen laufen dürfen. Das steigert den