Bundesnetzagentur legt Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue im Strombereich fest Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 11. Dezember 2019 Werbung Präsident Homann: „Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute drei Festlegungen beschlossen, um Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anzuhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten zu ermöglichen. „Mit den Festlegungen reagieren wir auf die im Juni im deutschen Stromnetz aufgetretenen Systemungleichgewichte. Bereits im Juli hatten wir ein strukturelles Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um Fehlanreize bei den Ausgleichenergiepreisen zu beseitigen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen.“ Festlegung der Verpflichtung zum Bilanzkreisausgleich Ab dem 15. Januar 2020 dürfen Bilanzkreisverantwortliche die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum