Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur veröffentlichen Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel Behörden-Mitteilungen 27. September 2019 Werbung Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur veröffentlichen heute den Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-Großhandel. (WK-intern) - Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung dürfte im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen. Im Leitfaden erläutert das Bundeskartellamt die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Damit soll auch die für erforderliche Investitionen in Kraftwerke notwendige Rechtssicherheit verbessert werden.“ Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Der Leitfaden schafft Klarheit bei den Marktteilnehmern, indem er herausstellt, dass Preisspitzen, die als Ergebnis der freien Preisbildung ein faires und auf