Atomgesetz-Novelle: Groko entmachtet Gerichte bei Sicherheitsfragen Ökologie Verbraucherberatung 10. Juni 2021 Werbung Rechtsschutz für Betroffene wird de facto unwirksam. (WK-intern) - Gerichte dürfen Genehmigungs-Unterlagen nicht einsehen. Der Bundestag entscheidet heute über die 17. Atomgesetz-Novelle (AtG-17). Das Gesetz sichert Genehmigungen von Atombehörden gegen Klagen von Umweltverbänden und Anwohner*innen ab. Gerichte sollen künftig nicht mehr umfassend überprüfen dürfen, ob Atomanlagen oder Atommüll-Transporte ausreichend gegen Terrorangriffe oder sonstige Einwirkungen Dritter geschützt sind. Die Gesetzesänderung stellt Entscheidungen der Behörden in Sicherheitsfragen unter Funktionsvorbehalt. Sie sind demnach nicht mehr vollständig juristisch angreifbar. Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Mit dem gesetzlichen Funktionsvorbehalt ist der Rechtsschutz de facto unwirksam. Zwar können Anwohner*innen und Umweltverbände bei Sicherheitszweifeln auch weiterhin Klage einreichen.