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Recht auf Reparatur: Was Verbraucher:innen wissen sollten

PB: Recht auf Reparatur: Was Verbraucher:innen wissen sollten / ©: TÜV-Verband e. V.
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Kaputt heißt nicht gleich Neukauf: Neue Regeln erleichtern Reparaturen und sollen Ressourcen schonen.

(WK-intern) – Der TÜV-Verband gibt praktische Tipps.

Was tun, wenn die Waschmaschine kaputt geht, der Handyakku schlapp macht oder der Kühlschrank nicht mehr richtig kühlt?

Häufig entscheiden sich Verbraucher:innen für den Kauf eines Neugeräts. Mit dem Recht auf Reparatur soll sich das ändern: Seit dem 31. Juli 2026 gelten neue Vorgaben, insbesondere für Haushaltsgeräte, die Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung erleichtern. Hersteller müssen auf Verlangen eine Reparatur durchführen und Ersatzteile für mehrere Jahre anbieten. „Das Recht auf Reparatur schafft einen wichtigen Anreiz, Produkte länger zu nutzen. Ein Gerät muss nicht gleich beim ersten Defekt zum Wegwerfprodukt werden“, sagt Juliane Petrich, Referentin für Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband. „Davon profitiert die Umwelt, weil wertvolle Ressourcen geschont und Elektroschrott vermieden wird. Für Verbraucher:innen kann eine Reparatur einen teuren Neukauf ersparen.“ Der TÜV-Verband erklärt, was Verbraucher:innen über das Recht auf Reparatur wissen sollten, und gibt praktische Tipps rund um Reparatur und Neukauf.

So funktioniert das Recht auf Reparatur

Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt und liegt der Mangel ohne Selbstverschulden vor, ist der Händler der erste Ansprechpartner. Er muss das Gerät reparieren oder ein neues Gerät anbieten. Für Käufe ab dem 31. Juli 2026 gilt: Wird das Gerät im Rahmen der Gewährleistung repariert, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate.

Auch nach Ablauf der Gewährleistung können Verbraucher:innen für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränke oder Wäschetrockner eine Reparatur vom Hersteller verlangen. Der Hersteller muss die Reparatur innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchführen und darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Was genau „angemessen“ bedeutet, legt das Gesetz nicht mit einem festen Betrag oder einer festen Frist fest. Seit dem 31. Juli 2026 gehört auch die Reparierbarkeit zu den Eigenschaften, die Verbraucher:innen bei einem Produkt grundsätzlich erwarten können. Lässt sich ein Gerät aufgrund seiner Konstruktion nicht wie üblich reparieren, kann daher ein Sachmangel vorliegen. Betroffene können ihre gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Händler geltend machen und unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Neben dem Hersteller können auch eine Fachwerkstatt oder das Repair-Café in der Nachbarschaft Anlaufstellen für eine Reparatur sein. In Repair-Cafés reparieren ehrenamtliche Helfer defekte Produkte meist gemeinsam mit den Besitzern. Die Angebote sind häufig kostenlos oder auf Spendenbasis. Benötigte Ersatzteile müssen in der Regel selbst besorgt werden, beispielsweise über den Hersteller.

Wie lange Ersatzteile verfügbar sein müssen, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Für Smartphones und Tablets müssen Hersteller Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem Verkauf des letzten Modells bereitstellen. Bei Waschmaschinen beträgt diese Frist mindestens zehn Jahre. Verbraucher:innen sollten sich deshalb vor einer Reparatur informieren, welche Vorgaben für ihr Produkt gelten und ob benötigte Ersatzteile noch verfügbar sind.

Wann sich eine Reparatur lohnt

Fällt bei einer Waschmaschine beispielsweise die Pumpe aus oder muss bei einem Smartphone das Display ausgetauscht werden, kann eine Reparatur deutlich günstiger sein als ein Neukauf. Verbraucher sollten vorab klären, welche Kosten für Fehlersuche, Anfahrt, gegebenenfalls Versand und Reparatur entstehen. Bei höheren Reparaturkosten lohnt sich ein Vergleich mehrerer Angebote.

Bei vernetzten Geräten wie Smartphones ist das Alter allein kein Grund, der gegen eine Reparatur spricht. Verbraucher:innen sollten aber prüfen, wie lange der Hersteller noch Software- und Sicherheitsupdates bereitstellt. Wird ein älteres Smartphone noch mehrere Jahre mit Updates versorgt, kann sich auch ein teurerer Displaytausch weiterhin lohnen.

Bei stromintensiven Geräten sollten Verbraucher zusätzlich auf die Energieeffizienz achten. „Ein sehr alter Kühlschrank kann beispielsweise so viel Strom verbrauchen, dass ein sparsameres Neugerät die bessere Lösung ist“, sagt Petrich. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes kann bei einem defekten Kühlschrank mit einem Jahresverbrauch von rund 220 Kilowattstunden ein Austausch gegen ein neues, energieeffizientes Gerät aus Klimasicht sinnvoller sein. „Auch die Stromkosten können durch ein Neugerät mit geringerem Verbrauch sinken. „Verbraucher:innen sollten deshalb den Zustand des Geräts, seinen tatsächlichen Stromverbrauch, die Reparaturkosten und die voraussichtliche weitere Nutzungsdauer gegeneinander abwägen“, sagt Petrich. Den Stromverbrauch können sie mit einem Strommessgerät selbst überprüfen. Solche Geräte können bei den regionalen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen ausgeliehen werden. Gegen ein geringes Pfand und der Kopie des Personalausweises ist die Ausleihe für einige Tage kostenlos.

Sicherheit bei der Reparatur beachten

Nicht jede Reparatur eignet sich zum Selbermachen. Bei Geräten, die direkt an das Stromnetz angeschlossen werden, fest verbauten Lithium-Ionen-Akkus oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen sollten Verbraucher:innen eine Fachwerkstatt aufsuchen. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geöffnet werden. Sie können sich stark erhitzen und im schlimmsten Fall in Brand geraten. Petrich: „Eine Reparatur soll die Lebensdauer eines Geräts verlängern, aber nicht auf Kosten der Sicherheit“.

Bei vernetzten Geräten kann eine Reparatur neben der Hardware auch die Software betreffen. Wird beispielsweise ein Bauteil ausgetauscht, muss es manchmal anschließend über die Software eingerichtet werden oder Einstellungen müssen angepasst werden. Verbraucher:innen sollten nach der Reparatur prüfen, ob alle Funktionen und Einstellungen wie gewohnt funktionieren und die Software auf dem aktuellen Stand ist.

Bei Smartphones und Tablets sollten persönliche Daten vor der Reparatur gesichert werden, zum Beispiel in einer Cloud oder auf einem Computer. Bei einigen Gerätemodellen lässt sich ein Reparatur- oder Wartungsmodus aktivieren. Dieser schützt persönliche Inhalte wie Fotos, Nachrichten, Kontakte und Anruflisten vor dem Zugriff durch die Werkstatt. Auch der Sperrcode muss dann nicht weitergegeben werden. Techniker:innen können trotzdem wichtige Funktionen des Geräts prüfen, etwa Display, Kamera oder Lautsprecher.

Reparierbarkeit schon beim Kauf prüfen

Für ein möglichst langlebiges Gerät sollten Verbrauche:innen bereits beim Kauf auf die Reparierbarkeit achten. Ein erster Hinweis ist die Bauweise, etwa ob das Gehäuse verschraubt statt fest verklebt oder verschweißt ist und einzelne Teile ausgetauscht werden können. Auch ein Blick auf die Internetseite des Herstellers lohnt sich: Werden Ersatzteile und Reparaturanleitungen angeboten? Gibt es einen eigenen Reparaturservice? Bei vernetzten Geräten ist wichtig, wie lange Software- und Sicherheitsupdates bereitgestellt werden.

Weitere Orientierung bietet der Reparierbarkeitsindex. Für Smartphones und Tablets ist die Angabe der Reparierbarkeitsklasse seit Juni 2025 auf dem EU-Energielabel verpflichtend. Für neu verkaufte Wäschetrockner ist die verpflichtende Kennzeichnung ab Januar 2027 vorgesehen. Die Skala reicht von A für eine sehr gute bis E für eine geringe Reparierbarkeit. Bewertet wird unter anderem, wie einfach sich ein Gerät öffnen und ein defektes Teil austauschen lässt, welche Werkzeuge dafür benötigt werden und wie lange Ersatzteile und Softwareupdates verfügbar sind. Auch der Zugang zu Reparaturinformationen fließt in die Bewertung ein. „Der Reparierbarkeitsindex bündelt wichtige Informationen, die Verbraucher:innen sonst mühsam zusammensuchen müssen“, sagt Petrich. Künftig soll die verpflichtende Kennzeichnung auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden. Hersteller können ihre Produkte auch freiwillig von unabhängigen Prüforganisationen wie den TÜV-Unternehmen auf ihre Reparierbarkeit prüfen lassen.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

PM: TÜV-Verband e. V.

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