TÜV-Verband verweist auf: Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist EU-rechtswidrig Mitteilungen Ökologie Technik Verbraucherberatung 16. Oktober 2024 Werbung Neues Rechtsgutachten zeigt: Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist EU-rechtswidrig. (WK-intern) - Aktueller Gesetzentwurf sieht ausschließlich Wirtschaftsprüfer als prüfungsbefugt vor. TÜV-Verband fordert Öffnung des Prüfmarktes für technische Prüforganisationen. Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht der TÜV-Verband ein neues Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Noerr. Das Gutachten zeigt einen gravierenden Verstoß des deutschen Gesetzentwurfs gegen europäisches Recht auf und kommt zu dem Schluss, dass der Ausschluss unabhängiger Erbringer von Bestätigungsleistungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern auch EU-rechtswidrig ist. „Die Bundesregierung hat sich – trotz vieler Stimmen aus der