Werbung Gutachten stellt niedersächsische Praxis beim Landschaftsbildersatzgeld infrage Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Windenergie Windparks 21. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Beim Landschaftsbildersatzgeld könnten Windenergieprojekte in Niedersachsen bislang nach rechtlich fragwürdigen Maßstäben behandelt worden sein. (WK-intern) – Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e. V. (LEE Niedersachsen/Bremen) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei tettau Partnerschaft mbB. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die bisherige niedersächsische Praxis, bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein Ersatzgeld zu verlangen, nicht mit den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Vor allem die Berechnung der Zahlungen anhand der Investitionskosten wirft demnach erhebliche rechtliche Fragen auf. Der LEE Niedersachsen/Bremen fordert deshalb eine rechtssichere, nachvollziehbare und praxistaugliche Neuregelung durch die Landesregierung. Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2024, dem zufolge Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht spiegelbildlich wirken müssen, etwa durch den Rückbau vergleichbarer vertikaler Strukturen. Vielmehr können grundsätzlich alle Maßnahmen infrage kommen, die die Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder den Erholungswert einer Landschaft im betroffenen Naturraum verbessern. Das Rechtsgutachten kommt daher zu dem Schluss, dass die bisherige niedersächsische Verwaltungspraxis gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen könnte. Investitionskosten sind kein Maß für die Beeinträchtigung der Landschaft Das Gutachten bewertet insbesondere die bisherige Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Landschaftsbildersatzgeldes kritisch. Diese orientiert sich an der Dauer und Schwere des Eingriffs und ist auf höchstens sieben Prozent der Kosten für Planung und Ausführung des Vorhabens einschließlich der Grundstücksbeschaffungskosten begrenzt. In der niedersächsischen Praxis spielt somit die Investitionssumme eine zentrale Rolle – unabhängig davon, wie stark eine konkrete Windenergieanlage das Landschaftsbild tatsächlich beeinträchtigt. Das Gutachten weist darauf hin, dass zwischen den Investitionskosten und der Eingriffsintensität kein zwingender Zusammenhang besteht. So kann ein Projekt mit niedrigeren Investitionskosten das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen, während ein teureres Vorhaben deutlich geringere Auswirkungen haben kann. „Eine Zahlung von mehreren Hunderttausend Euro oder mehr darf nicht von einer Berechnungsgrundlage abhängen, die nichts mit der tatsächlichen Beeinträchtigung der Landschaft zu tun hat. Unternehmen brauchen nachvollziehbare Kriterien und verlässliche Rahmenbedingungen, um Investitionen planen und finanzieren zu können“, betont Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE Niedersachsen/Bremen. „Wer die Energiewende voranbringen will, muss für Rechtssicherheit sorgen. Gleichzeitig ist nicht nachvollziehbar, weshalb die öffentliche Hand Projekte durch eine zusätzliche Abgabe auf die Mehrwertsteuer weiter verteuert.“ Echte Aufwertung statt pauschaler Zahlung: Gutachten zeigt Alternativen auf Das Gutachten beschränkt sich jedoch nicht auf rechtliche Kritik, sondern zeigt auch Wege zu einer neuen Berechnungspraxis auf. So können beispielsweise Maßnahmen zur landschaftlichen Aufwertung im betroffenen Naturraum einbezogen werden. Auch multifunktionale Maßnahmen, von denen sowohl der Naturhaushalt als auch das Landschaftsbild profitieren, sowie Ökokonten und Flächenpools kommen als Lösungsansätze infrage. Beim Repowering kann zudem der Rückbau bestehender Windenergieanlagen als Kompensationsleistung angerechnet werden. Der LEE Niedersachsen/Bremen sieht darin eine Chance, Naturschutz und den Ausbau der Windenergie besser miteinander zu verbinden. Entscheidend sei eine neue standardisierte Methodik, die sowohl rechtlich tragfähig als auch in der Genehmigungspraxis handhabbar ist. Niedersachsen braucht tragfähige Lösung für zentrale Branche Die Windenergie ist ein zentraler Pfeiler der niedersächsischen Energiewende und längst ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für das Land. Umso wichtiger sind verlässliche und verhältnismäßige Rahmenbedingungen für neue Anlagen und das Repowering bestehender Windparks. Wenn die Berechnung des Landschaftsbildersatzgeldes rechtlich angreifbar ist und sich nur schwer kalkulieren lässt, schafft das zusätzliche Unsicherheit für Projektierer, Investoren und Genehmigungsbehörden. Mit dem Rechtsgutachten möchte der LEE Niedersachsen/Bremen eine fundierte Grundlage für diesen Prozess schaffen und appelliert an die Landkreise und die Landespolitik, die rechtlichen Erkenntnisse bei der Überarbeitung zu berücksichtigen. Der Verband steht deshalb auch im Austausch mit seinen Partnern, um eine gemeinsame Linie für eine mögliche zukünftige Praxis abzustimmen. „Wir brauchen keine pauschalen Automatismen, sondern eine Regelung, die der Landschaft tatsächlich zugutekommt und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Niedersachsen hat bei der Windenergie bereits viel erreicht. Damit der Ausbau zügig und möglichst kosteneffizient weitergehen kann, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Die Landespolitik sollte jetzt die Chance nutzen, eine rechtssichere und praktikable Lösung auf den Weg zu bringen“, fordert Weyberg. Das vollständige Rechtsgutachten finden Sie hier auf unserer Website: Rechtsgutachten zum Landschaftsbildersatzgeld PM: Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. Gutachten stellt niedersächsische Praxis beim Landschaftsbildersatzgeld infrage / Foto: HB Weitere Beiträge:Erneute Verbesserung der Umweltbilanz. Paroc veröffentlicht Nachhaltigkeitsbericht 2015Pläne der Bundesregierung gefährden Investitionen in die VerteilnetzeBayWa r.e. liefert klimaneutrale Energie für die Produktion von Enercon-Rotorblättern