Recht auf Reparatur: Was Verbraucher:innen wissen sollten Dezentrale Energien Solarenergie Technik Verbraucherberatung 21. Oktober 2026 Kaputt heißt nicht gleich Neukauf: Neue Regeln erleichtern Reparaturen und sollen Ressourcen schonen. (WK-intern) - Der TÜV-Verband gibt praktische Tipps. Was tun, wenn die Waschmaschine kaputt geht, der Handyakku schlapp macht oder der Kühlschrank nicht mehr richtig kühlt? Häufig entscheiden sich Verbraucher:innen für den Kauf eines Neugeräts. Mit dem Recht auf Reparatur soll sich das ändern: Seit dem 31. Juli 2026 gelten neue Vorgaben, insbesondere für Haushaltsgeräte, die Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung erleichtern. Hersteller müssen auf Verlangen eine Reparatur durchführen und Ersatzteile für mehrere Jahre anbieten. „Das Recht auf Reparatur schafft einen wichtigen Anreiz, Produkte länger zu nutzen. Ein Gerät