BWE fordert verpflichtende Transparenz bei Windenergieanlagen-Beteiligung von Standortkommunen Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Verbraucherberatung Windenergie Windparks Wirtschaft 7. Mai 2024 Werbung Das EEG regelt in § 6 die Möglichkeit, Standortkommunen an den erzeugten Strommengen von Windenergieanlagen zu beteiligen. (WK-intern) - Der Bundesverband WindEnergie regt an, dass die Standortkommunen den Umfang der an sie geleisteten Zahlungen veröffentlichen und damit Transparenz über den Beitrag der Windenergie zum kommunalen Haushalt herstellen. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die deutsche Windenergiebranche leistet auf vielfältigen Wegen Beiträge zur regionalen Wertschöpfung. Neben der Schaffung von Arbeitsplätzen außerhalb von Ballungszentren zählt auch die direkte Beteiligung von Kommunen nach den Möglichkeiten des EEG dazu. Dies ist ein wichtiger Baustein zur Teilhabe an der Windenergieerzeugung vor Ort. Um mehr Klarheit darüber zu erhalten, in welchem Umfang