Vergütungsanspruch für Solarstrom im Mai 2017: Mieterstromzuschlag sinkt bereits Solarenergie 2. Mai 2017 Werbung Das MieterstromGesetz ist bislang weder verabschiedet, noch in Kraft getreten. (WK-intern) - Dennoch sinkt der Mieterstromzuschlag bereits jetzt, da dieser von der Absenkung (Degression) der Vergütungssätze in Abhängigkeit vom PV-Zubau abhängt. Obwohl der PV-Zubau immer noch unter dem – für Klimaschutz ohnehin viel zu niedrigen – Zubaukorridor liegt, sinkt die feste Einspeisevergütung seit 1. Mai wieder um 0,26% pro Monat und der Mieterstromzuschlag mit ca. 1% pro Monat um ein mehrfaches der Einspeisevergütung. Ursache für die überproportionale Absenkung des Mieterstromzuschlags ist ein merkwürdiges Berechnungsverfahren im Mieterstromgesetz. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat den Zubauwert für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im März 2017 bekannt gegeben. Es wurden Anlagen