MVV, juwi und Windwärts präsentieren sich auf der WindEnergy Hamburg erstmals gemeinsam Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie WindEnergy Hamburg Windparks Wirtschaft 13. September 2018 Werbung MVV, juwi und Windwärts bündeln ihr Know-how und bieten Lösungen für die Zeit nach der EEG-Förderung (WK-intern) - Für jeden Windparkbetreiber das passende Konzept Windparkbetreiber der ersten Stunde stehen aktuell vor wichtigen Weichenstellungen. Denn zum Jahresende 2020 endet erstmalig der EEG-Vergütungsanspruch von Windrädern, die bis einschließlich 2000 installiert wurden. Was kommt danach? Die Projektentwickler juwi und Windwärts haben gemeinsam mit ihrem Mutterkonzern, dem Mannheimer Energieunternehmen MVV, maßgeschneiderte Konzepte für Standorte erarbeitet, die Windparks auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich machen. Die drei Unternehmen bieten Windpark-Eigentümern als kompetenter und erfahrener Partner für jeden Bestandspark das passende Konzept: vom Verkauf oder Rückbau der Anlagen, über ein Repowering bis
HUSUM Wind: BWE diskutiert Zukunftsfragen der Windenergie Finanzierungen Husum Windmessen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 14. September 2017 Werbung In einem inhaltlich breit angelegten Forum diskutierte der Bundesverband WindEnergie (BWE) heute zukünftige Herausforderungen der Branche. (WK-intern) - Im Fokus stand dabei die Frage, wie Anlagen, die ab 1.1.2021 schrittweise aus der EEG-Systematik herausfallen, weiter ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Allein 2021 betrifft dies rund 6.000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen ca. 4.000 Megawatt. Bis 2025 sind insgesamt 14.000 Megawatt betroffen. Der BWE zeigt in Husum auf, welche technischen Grundlagen für den Weiterbetrieb gelten und welche Regelungen des EEG auch dann gültig bleiben, wenn kein Vergütungsanspruch mehr besteht. Dies betrifft auch Projekte die unter Umständen von vornherein auf eine Vergütung verzichten wollen.
Vergütungsanspruch für Solarstrom im Mai 2017: Mieterstromzuschlag sinkt bereits Solarenergie 2. Mai 2017 Werbung Das MieterstromGesetz ist bislang weder verabschiedet, noch in Kraft getreten. (WK-intern) - Dennoch sinkt der Mieterstromzuschlag bereits jetzt, da dieser von der Absenkung (Degression) der Vergütungssätze in Abhängigkeit vom PV-Zubau abhängt. Obwohl der PV-Zubau immer noch unter dem – für Klimaschutz ohnehin viel zu niedrigen – Zubaukorridor liegt, sinkt die feste Einspeisevergütung seit 1. Mai wieder um 0,26% pro Monat und der Mieterstromzuschlag mit ca. 1% pro Monat um ein mehrfaches der Einspeisevergütung. Ursache für die überproportionale Absenkung des Mieterstromzuschlags ist ein merkwürdiges Berechnungsverfahren im Mieterstromgesetz. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat den Zubauwert für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im März 2017 bekannt gegeben. Es wurden Anlagen