BGH-Urteil stärkt Kundenanlage und damit die Potentiale von KWK- und PV-Mieterstrom Dezentrale Energien Solarenergie Technik Verbraucherberatung 25. Januar 2020 Werbung Das für eine regulierungsfreie dezentrale Stromversorgung sowie die Gewährung des Mieterstromzuschlags nach KWKG und auch EEG konstitutiv erforderliche Merkmal des Vorliegens einer Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG kann auch dann erfüllt sein, wenn die entsprechende elektrische Versorgungsanlage eine öffentliche Straße kreuzt. (WK-intern) - Das hat der BGH mit Beschluss vom 12.11.2019 (Az: EnVR 66/18) entschieden, dessen Gründe seit heute bekannt sind. „Während alle Vorinstanzen großen Wert auf den Umstand legten, dass die vorliegend die Kundenanlage kreuzende Straße keine Durchfahrtsstraße darstellt, kam es dem BGH darauf gar nicht an. Vielmehr bejahte der BGH das Vorliegen der Kundenanlage unabhängig davon, ob es
Droht großen Mieterstromanlagen mit dem geplanten Energiesammelgesetz das Aus? Dezentrale Energien Ökologie Solarenergie Technik Verbraucherberatung 3. November 2018 Werbung Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Entwurf für das Energiesammelgesetz geeinigt. (WK-intern) - Die Regierung plant darin, den Mieterstromzuschlag für große Mieterstromanlagen um bis zu 50 Prozent zu kürzen. Ursache ist die angedachte Förderkürzung für PV-Anlagen von 40-750 Kilowatt ab Januar 2019, die sich auch unmittelbar auf den Mieterstromzuschlag auswirkt. Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft, bne, sagt dazu: „Diese Maßnahme darf nur erfolgen, wenn sie von der Bundesregierung gleichzeitig mit einem wirksamen CO2-Preis und einer Reform des Abgaben- und Umlagensystems kombiniert wird. Ohne eine solche Kombination bereitet die Bundesregierung dem Zubau großer Mieterstromanlagen ein Ende. Schon heute liegt
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik 30. Juni 2017 Werbung „Das fast 20 Jahre nach dem Start des EEG nun auch Mieter von sauberen und dezentralen Energielösungen profitieren können war ein überfälliger Schritt“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. (WK-intern) - Gegenüber dem ersten Entwurf gab es dabei wichtige Änderungen, für die sich der bne im parlamentarischen Verfahren stark gemacht hat. Das Mieterstromgesetz bringt einen wichtigen Schub für die Ausweitung von dezentralen Versorgungsmodellen, insbesondere in den Städten. „Dass die große Koalition auf den letzten Metern diesen Beschluss gefasst hat, ist ein wichtiges Signal“, sagt bne-Geschäftsführer Busch. Gegenüber dem Regierungsentwurf haben die Abgeordneten noch einige Verbesserungen beschlossen: Anstatt den Mieterstromzuschlag auf die starre räumliche Nähe zwischen
Vergütungsanspruch für Solarstrom im Mai 2017: Mieterstromzuschlag sinkt bereits Solarenergie 2. Mai 2017 Werbung Das MieterstromGesetz ist bislang weder verabschiedet, noch in Kraft getreten. (WK-intern) - Dennoch sinkt der Mieterstromzuschlag bereits jetzt, da dieser von der Absenkung (Degression) der Vergütungssätze in Abhängigkeit vom PV-Zubau abhängt. Obwohl der PV-Zubau immer noch unter dem – für Klimaschutz ohnehin viel zu niedrigen – Zubaukorridor liegt, sinkt die feste Einspeisevergütung seit 1. Mai wieder um 0,26% pro Monat und der Mieterstromzuschlag mit ca. 1% pro Monat um ein mehrfaches der Einspeisevergütung. Ursache für die überproportionale Absenkung des Mieterstromzuschlags ist ein merkwürdiges Berechnungsverfahren im Mieterstromgesetz. Die Bundesnetzagentur (BNA) hat den Zubauwert für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im März 2017 bekannt gegeben. Es wurden Anlagen