Werbung BDEW nimmt Stellung zum Windenergie-auf-See-Gesetz Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 16. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW fordert Anpassungen zur Stärkung der Realisierung und Kosteneffizienz (WK-intern) – Zur heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird ein wichtiger Schritt für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie getan. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren kommt es darauf an, die Regelungen so auszugestalten, dass sie verlässliche Bedingungen für Investitionen und die tatsächliche Realisierung der Projekte zu schaffen. Der Bundesrat hat viele wichtige Punkte bereits in seiner Entschließung im Juni 2026 adressiert. Der Bundestag sollte diese Empfehlungen berücksichtigen. Der Abschluss der WindSeeG-Novelle bis Ende 2026 ist unerlässlich, um in 2027 nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU-Kommission neue Flächen zu vergeben und die Kontinuität des Offshore-Wind-Ausbaus in Deutschland sicherzustellen. Aus Sicht der Energiewirtschaft gilt: Wir brauchen ein einstufiges Ausschreibungsverfahren auf Basis zweiseitiger Differenzverträge, die die Realisierungswahrscheinlichkeit stärken. Eine wirksame Indexierung zur Berücksichtigung der Kostenentwicklungen senkt mögliche Risikoaufschläge und führt daher gerade in den Anfangsjahren zu geringeren Stromkosten. Das vorgesehene zweistufige Verfahren setzt dagegen die Fehlanreize für riskante Gebote fort und kann die Akteursvielfalt weiter reduzieren. Die Verlängerung der Betriebszeit auf 35 Jahre ist richtig. Gleichzeitig müssen aber auch die regulatorischen Rahmenbedingungen im EnWG und die Regulierung der Offshore-Netzanbindungssysteme entsprechend angepasst werden. Für bereits bezuschlagte Flächen der Ausschreibungen 2023 bis 2025 braucht es zudem eine frühzeitige, geordnete Rückgabeoption mit schneller Neuausschreibung, falls Projekte nicht realisiert werden können. So wird verhindert, dass Flächen auf Jahre blockiert bleiben, Netzanschlüsse nicht effizient ausgelastet werden und der Lieferkette ein Fadenriss droht. Wir unterstützen die Beibehaltung der Ausbauziele. Zugleich muss der Ausbau künftig noch kosteneffizienter erfolgen. Deshalb schlagen wir ein Unterziel in einer Größenordnung von zehn Gigawatt für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte als Teil des Ausbauziels von 70 Gigawatt bis 2045 vor. Im Gesetz sollte zudem geregelt werden, nach welchen konkreten Kriterien diese Projekte auf die Ausbauziele angerechnet werden. Das schafft die notwendige Grundlage für die Steigerung der Kosteneffizienz durch eine vorausschauende Reduzierung der Leistungsdichte in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und eine verstärkte Kooperation mit den Nachbarstaaten.“ Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Bei der Interessenvertretung legt er neben dem anerkannten Verhaltenskodex nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex nach dem Register der Interessenvertreter (europa.eu) auch zusätzlich die BDEW-interne Compliance Richtlinie im Sinne einer professionellen und transparenten Tätigkeit zugrunde. Registereintrag national: R000888. Registereintrag europäisch: 20457441380-38 Das war der Treffpunkt Netze 2026! Zwei Tage voller Impulse, intensiver Diskussionen und persönlicher Begegnungen: Beim Treffpunkt Netze 2026 kam die Netzwirtschaft zusammen, um über aktuelle Herausforderungen, neue Lösungsansätze und die Netze der Zukunft zu diskutieren. Über 600 Teilnehmende, 80 Referentinnen und Referenten, vier Bühnen sowie 45 Partner und Aussteller machten die BDEW-Leitveranstaltung der Netzwirtschaft zu einem starken Branchentreffpunkt. Die schönsten Momente und Impressionen haben wir für Sie festgehalten: So war es 2026! PM: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. PB: Kerstin Andreae ehemalige deutsche Politikerin Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung – Portrait Kerstin Andreae / © BDEW/Horn Weitere Beiträge:Kaiserwetter mit der Weltneuheit eines Service Configurators für EE-EnergieparksAufbruchstimmung: Minister*in Neubaur eröffnet 14. Branchentag Windenergie NRWEnergiesammelgesetz lässt Innovationspotenziale ungenutzt: