Gutachten stellt niedersächsische Praxis beim Landschaftsbildersatzgeld infrage Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik Windenergie Windparks 21. Oktober 2026 Beim Landschaftsbildersatzgeld könnten Windenergieprojekte in Niedersachsen bislang nach rechtlich fragwürdigen Maßstäben behandelt worden sein. (WK-intern) - Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e. V. (LEE Niedersachsen/Bremen) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei tettau Partnerschaft mbB. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die bisherige niedersächsische Praxis, bei Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein Ersatzgeld zu verlangen, nicht mit den bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Vor allem die Berechnung der Zahlungen anhand der Investitionskosten wirft demnach erhebliche rechtliche Fragen auf. Der LEE Niedersachsen/Bremen fordert deshalb eine rechtssichere, nachvollziehbare und praxistaugliche Neuregelung durch die Landesregierung. Hintergrund ist unter anderem ein Urteil des