Werbung Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von zwei Windenergieanlagen in der Stadt Diemelstadt Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 19. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet KB 02 „unterhalb des Quast“ in der Gemarkung Rhoden der Stadt Diemelstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg genehmigt. (WK-intern) – Die Vorhabenträgerin hatte im Dezember 2024 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel eingereicht. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162-7.2 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern, einer Gesamthöhe von 250 Metern und 7,2 MW Nennleistung je Anlage. Die Genehmigungserteilung wird am 19.10.2026 im Staatsanzeiger sowie auf der Website des RP Kassel bekanntgegeben. Der Genehmigungsbescheid wird zusätzlich im Zeitraum vom 20.10.2026 bis 02.11.2026 auf der Homepage des RP Kassel elektronisch zur Einsicht bereitgestellt: https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. Im Windvorranggebiet „unterhalb des Quast“ befinden sich zwei weitere Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Hintergrund: Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere: die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche, die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung. In der Planungsregion NordOstHessen sind 2,0 Prozent der Landesfläche (167,05 Quadratkilometer) als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. Aktuelle Informationen zum Ausbaustand der Windenergie in Hessen inklusive einer interaktiven Karte unter: https://www.hlnug.de/themen/windenergie PM: Hessen Regierungspräsidium (RP) Kassel Windanlage / Foto: HB Weitere Beiträge:Wege zu mehr Flexibilität beim NetzanschlussEnergie AG übernimmt Anteil an Windpark MunderfingPolens erste Offshore-Windpark