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Energieregion Brandenburg: Standortvorteile nutzen, Vertrauen erhalten

LEE BB
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(WK-intern) – Der Landtag Brandenburg berät heute zwei energiepolitische Vorlagen: den Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU „Energieregion Brandenburg – Standortvorteile der Stromerzeugung effektiver nutzen“ (Drs. 8/3475) sowie den Gesetzentwurf der BSW-Fraktion für ein Brandenburgisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (Drs. 8/3485). Der Landesverband Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg (LEE BB) begrüßt die Stoßrichtung des Koalitionsantrags und lehnt den BSW-Gesetzentwurf ab.

Koalitionsantrag: Richtiges Ziel, Rückenwind aus Luxemburg

Der Antrag von SPD und CDU fordert die Landesregierung unter anderem auf, die Rahmenbedingungen für Direktleitungen, lokale Versorgungskonzepte und langfristige Stromlieferverträge zu verbessern sowie sich für eine Weiterentwicklung der Stromgebotszone einzusetzen.

„Direktleitungen und direkte Lieferverträge zwischen Erzeugung und Verbrauch helfen allen Beteiligten: So wird die günstige Energie aus den Erneuerbaren zu einem echten Standortvorteil.  Zusätzlich wird auch das Stromnetz entlastet“, begrüßt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des LEE BB, den Antrag von SPD und CDU. Der Verband fordert seit Jahren, das vor Ort produziertet Strom besser vor Ort genutzt werden kann.

Rückenwind kommt dabei aus Luxemburg: Mit Urteil vom 17. September 2026 (verbundene Rechtssachen C-722/24 und C-756/24) hat der Europäische Gerichtshof den Begriff der Direktleitung weit ausgelegt. Danach kommt es allein darauf an, ob Strom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes vom Erzeuger zum Kunden gelangt. Eine Direktleitung kann auch mehrere Abnehmer versorgen, und die Kunden dürfen zusätzlich am öffentlichen Netz angeschlossen bleiben.

„Der EuGH hat die Tür für die direkte Versorgung von Gewerbe und Industrie mit Wind- und Solarstrom weit geöffnet“, so Glahr. „Jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Land diese Spielräume auch nutzen: mit klaren Regeln im Energiewirtschaftsrecht, schlanken Genehmigungsverfahren und ohne neue bürokratische Hürden. Brandenburg mit seinen Wind- und Solarparks in der Nähe von Gewerbe- und Industriestandorten kann davon wie kaum ein anderes Land profitieren.“

BSW-Gesetzentwurf: Verlängertes Moratorium und Planungschaos

Der Gesetzentwurf der BSW-Fraktion sieht vor, Flächen aus der kommunalen Bauleitplanung bereits auf das Teilflächenziel zum 31. Dezember 2027 anzurechnen. Zugleich soll die allgemeine plansichernde Untersagung für Windenergieanlagen vom 31. Januar auf den 30. September 2027 verlängert werden.

„Der Entwurf ist im Kern eine Verlängerung des Windkraft-Moratoriums um weitere acht Monate“, so Glahr. „Jahrelang waren die fehlenden Regionalpläne ein Streitpunkt. Ausgerechnet jetzt, kurz bevor alle Planungsgemeinschaften vor dem Abschluss stehen, will das BSW wieder die Regeln ändern. Das gefährdet nicht nur das fristgerechte Erreichen des Flächenziels 2027, sondern schafft weitere Unsicherheiten bei Kommunen, Planern und Investoren.“

Der LEE BB kritisiert zudem, dass die Anrechnung kommunaler Flächen faktisch zu weniger Vorranggebieten führen kann. „Wenn sich Kommunen aktiv für Windenergie auf ihren Flächen entscheiden, kommt das der regionalen Wertschöpfung zugute. Diese Flächen gegen die Regionalplanung zu verrechnen, führt zu einem bürokratischen Ungetüm und schadet der kommunalen Beteiligung an der Energiewende“, betont Glahr.

Appell an den Landtag

„Brandenburg ist Energieland, weil hier über Jahrzehnte verlässlich in Erneuerbare investiert wurde“, so Glahr abschließend. „Diese Verlässlichkeit ist unser wichtigster Standortvorteil. Der Landtag sollte die guten Ansätze des Koalitionsantrags konsequent umsetzen und alles vermeiden, was den Ausbau verzögert oder die unsere Chancen verkleinert.“








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