Werbung Regierung will Deutsches Richtergesetz ändern Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 12. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Absicherung des Schöffenamts gegen Verfassungsfeinde: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor (WK-intern) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem das Deutsche Richtergesetz geändert werden soll. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, also insbesondere von Schöffinnen und Schöffen. Ihre Verfassungstreue soll sichergestellt werden. Deshalb soll gesetzlich klargestellt werden, dass Personen nicht in das Schöffenamt berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Neu geregelt werden soll außerdem, dass Personen bereits dann für das Schöffenamt disqualifiziert sind, wenn sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Des Weiteren soll geregelt werden, dass Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit noch solange im Amt bleiben, bis eine Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen stattgefunden hat. So soll sichergestellt werden, dass eine etwaige Blockierung der Schöffenwahl keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Justiz hat. Weitere Änderungen im Entwurf betreffen u.a. die juristische Ausbildung – insbesondere auch die Zulassung zum Rechtsreferendariat. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu: „Extremisten und Verfassungsfeinde haben in der Justiz nichts verloren, auch nicht als Schöffinnen und Schöffen. Wer Recht spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Schöffenamt ist ein verantwortungsvolles Amt. Denn bei ihrem ehrenamtlichen Einsatz treffen Schöffinnen und Schöffen Entscheidungen, die das Leben anderer Menschen erheblich verändern können. Deshalb müssen wir das Amt schützen und verhindern, dass Verfassungsfeinde die Schöffenwahl für ihre Interessen missbrauchen. Unser Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein unserer Strategie, die Justiz zu stärken und widerstandsfähiger zu machen gegen alle, die den Rechtsstaat verachten.“ Ehrenamtliche Richterinnen und Richter spielen in der deutschen Justiz eine wichtige Rolle. Als Schöffinnen und Schöffen entscheiden sie in der Strafjustiz gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuldspruch und Strafbemessung. Auch in anderen Zweigen der Gerichtsbarkeit kommen ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Ausbildung zum Einsatz, so zum Beispiel in der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Sozialgerichtsbarkeit. Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen vor: Anforderungen an die Bestellung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern Der Gesetzentwurf sieht Anpassungen bei den Regeln über die Bestellung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern vor. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Personen nicht als ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung versteht das Bundesverfassungsgericht den unantastbaren Kernbestand des deutschen Verfassungsrechts: also insbesondere den Schutz der Menschenwürde, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass Verfassungsfeinde nicht in das Richteramt berufen werden. Neu geregelt werden soll ferner, dass nicht ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin sein kann, wer für eine vorsätzliche Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder jeglicher Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bisher braucht es für den Ausschluss vom Schöffenamt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe. Auswirkungen von Blockaden der Schöffenwahl verhindern Der Gesetzesentwurf sieht ferner vor, dass Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt bleiben, bis eine Neuwahl von Schöffinnen und Schöffen stattgefunden hat. So soll künftig verhindert werden, dass durch eine Blockade der Wahl von Schöffinnen und Schöffen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gefährdet wird. In mehreren kommunalen Gremien ist für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen eine Mehrheit von zwei Dritteln notwendig. Deshalb kann schon eine Minderheit von mehr als einem Drittel der Stimmberechtigten die Schöffenwahl blockieren. Neuerungen in Bezug auf die juristische Ausbildung Daneben sieht der Gesetzentwurf Änderungen im Rahmen der Regeln für die juristischen Ausbildung vor. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) aufgenommen werden kann, wer die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft. So soll sichergestellt werden, dass Verfassungsfeinde in das Rechtsreferendariat keinen Zugang finden. Ferner soll geregelt werden, dass die Länder das e-Examen verpflichtend vorschreiben dürfen. Außerdem sollen Jura-Studierende künftig ihre Praktika auch in der Vorlesungszeit absolvieren können, um so ihre Planung flexibler zu gestalten. Das soll insbesondere Menschen mit Job, Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen entlasten. Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 06.11.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Den Referentenentwurf sowie weitergehende Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier. PM: BMJV Weitere Beiträge:Keine Normenkontrolle zur Verfassungsmäßigkeit der EEG-UmlageErgebnis des ersten KoalitionsausschussesNachhaltigkeit ist bei Haushalts- und Elektrogeräten ein wichtiges Kaufkriterium