Werbung Versorgungssicherheit stärken: StromVKG nachschärfen und zügig beschließen Erneuerbare & Ökologie Technik Wasserstofftechnik 24. Juni 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Anlässlich der heutigen Ausschussanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) – „Die Bundesregierung hat mit Ihrem Entwurf konkrete Vorschläge für den Zubau gesicherter Stromerzeugungsleistung auf den Weg gebracht. Diesen Ball müssen die Parlamentarier jetzt aufnehmen und dabei stellenweise nachbessern. Zur Absicherung von Dunkelflauten und des Ausstiegs aus der Kohleverstromung brauchen wir steuerbare, wasserstofffähige Gaskraftwerke, genauso wie Batteriespeicher, Sektorkopplung sowie Flexibilitäten auf Verbrauchsseite. Mit dem StromVKG kann der Bundestag dafür die Grundlage schaffen. Entscheidend ist, dass die ersten Ausschreibungen für H2-ready Gaskraftwerke zügig starten und noch im Jahr 2026 finale Investitionsentscheidungen auf Grundlage klarer Rahmenbedingungen getroffen werden können. Wichtig ist frühzeitige Klarheit über die Netzentgeltsystematik, da Kosten auf Erzeugerseite eingepreist und andernfalls geschätzt werden müssen. Sowohl dynamische als auch kapazitative Einspeiseentgelte lehnt der BDEW ab. Sie würden neue Kosten und neue Verzerrungen schaffen. Wenn Einspeiser stärker beteiligt werden sollen, ist ein regional differenzierter Baukostenzuschuss das zielgenauere und systematisch bessere Instrument. Sollte der Gesetzgeber am Höchstpreis generell festhalten, muss dieser so ausgestaltet sein, dass er die realen Kosten abbildet, Projekte nicht von vornherein ausschließt und eine Unterzeichnung der Ausschreibungen infolge eines zu niedrigen Höchstpreises ausgeschlossen wird. Wichtig ist, dass eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vor Ausschreibungsbeginn vorliegt. Sollte dennoch vorher ausgeschrieben werden, muss eine verlustfreie Rückgabe der Zuschläge möglich sein. Zudem sollte Akteursvielfalt gewährleistet sein: Die Sicherheit für die Verfügbarkeit der Anlage sollte erst bei Inbetriebnahme der Anlagen hinterlegt werden müssen, statt schon bei Erhalt des Zuschlags. Hinterlegte Sicherheiten müssen nicht höher ausfallen als es zur Entfaltung ihrer Wirkung notwendig ist. Der BDEW begrüßt grundsätzlich die geforderte Einführung einer Komponente zur regionalen Steuerung im StromVKG. Aus Netz- und Systemsicht sollte sich die regionale Steuerung an den von den Übertragungsnetzbetreibern identifizierten regionalen Bedarfen für gesicherte Erzeugungsleistung orientieren. Es ist jedoch wichtig, dass die regionale Steuerung auch tatsächlich zu der angestrebten Verteilung im ganzen Bundesgebiet führt.“ Der BDEW ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Bei der Interessenvertretung legt er neben dem anerkannten Verhaltenskodex nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex nach dem Register der Interessenvertreter (europa.eu) auch zusätzlich die BDEW-interne Compliance Richtlinie im Sinne einer professionellen und transparenten Tätigkeit zugrunde. Registereintrag national: R000888. Registereintrag europäisch: 20457441380-38 PM: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Weitere Beiträge:ThinKing Award 2020 für LeichtbaulösungenNeues Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Österreich soll bis 2040 klimaneutral werdenElectrochaea entwickelt weltweit ersten einstufigen PtX-Bioreaktor