Deutsche Gaskraftwerkspläne bleiben mit dem europäischen Beihilferecht unvereinbar Erneuerbare & Ökologie Ökologie Technik 14. Mai 2026 Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des „StromVKG“ verabschiedet. (WK-intern) - Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen die darin beschriebenen Staatsbeihilfen durch die Europäischen Kommission genehmigt werden. ClientEarth hat hierzu heute ein Schreiben an die Europäische Kommission übermittelt, im Anschluss an ihre im November 2025 eingereichte Beschwerde. In dem Schreiben legen die Jurist*innen dar, dass der im StromVKG vorgesehene Kapazitätsmechanismus (KM) unvereinbar mit zentralen Regeln des EU-Beihilferechts ist. Sollte die Europäische Kommission das StromVKG in seiner derzeitigen Form genehmigen, wären die Folgen verheerend – für den Energiemarkt, die Verbraucher*innen, die Umwelt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung möchte mit dem „Stromversorgungssicherheitskapazitätsgesetzes“ (StromVKG) Milliardenbeträge für neue Stromgewinnung ausgeben,