Werbung BSH verbessert mit geändertem Flächenentwicklungsplan die Bedingungen für Windenergie auf See Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Oktober 20268. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Unter der Vorstellung: Weniger Abschattung, mehr Effizienz plant das BSH höhere Energieerträge der Offshore-Flächen Anpassungen verbessern die Bedingungen für geplante Offshore-Windparks Gebiet N-10 wird vergrößert und Leistungsdichte reduziert Reduzierte Abschattungseffekte für höhere Energieerträge der Flächen (WK-intern) – Hamburg – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2025 veröffentlicht. Mit gezielten Anpassungen verbessert das BSH die Bedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See. Die Änderungen sollen Abschattungseffekte verringern und eine effizientere Nutzung der vorgesehenen Flächen ermöglichen. Damit schafft das BSH kurzfristig die planerische Grundlage für erfolgreiche Ausschreibungen im Jahr 2027. Die Änderung des FEP greift zugleich bereits wesentliche Ziele der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie durch die WindSeeG-Novelle auf. Bis 2045 will Deutschland eine Offshore-Leistung von 70 Gigawatt in der Nordsee und Ostsee erreichen. Ein wichtiges Zwischenziel von 40 Gigawatt installierter Leistung ist für 2035 festgelegt und planerisch abgebildet. Die Ausbaupläne spielen eine Schlüsselrolle für die Versorgungssicherheit und die Energieunabhängigkeit Deutschlands. Aktuell sind 11,49 GW installiert. Die Novelle soll dazu beitragen, die vorhandenen Flächen auf See und die Leitungen für den Transport des erzeugten Stroms möglichst effizient zu nutzen. Gleichzeitig schafft sie verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, die langfristig in Offshore-Windparks investieren. „Bei Windenergie auf See zählt nicht nur, wie viel Leistung auf einer Fläche installiert wird. Entscheidend ist auch, dass diese Leistung möglichst effizient genutzt wird“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. „Deshalb geben wir den Anlagen mehr Raum und verringern so gegenseitige Abschattung.“ Abschattungseffekte reduzieren: Bessere Bedingungen für Offshore-Windenergie Der Fokus der 2. Änderung liegt auf den Flächen in Zone 3 der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Insbesondere für Gebiet N-10, dessen nun optimierte Flächen 2027 erneut ausgeschrieben werden sollen, verbessert das BSH die planerischen Rahmenbedingungen. Das Gebiet N-10 wird vergrößert und nun in drei Flächen aufgeteilt. Damit steht für die geplante Erzeugungskapazität mehr Fläche zur Verfügung. Die Offshore-Windenergieanlagen können in größeren Abständen geplant werden. So lässt sich der vorhandene Wind besser ausnutzen. Wie in der WindSeeG Novelle vorgesehen, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen mit der 2. Änderung des FEP Abschattungseffekte reduziert werden, um den Ertrag der Flächen zu steigern. Die Ausschreibung und Inbetriebnahme der Flächen N-12.4 und N-12.5 werden zeitlich bis auf Weiteres verschoben. Dadurch können die geplanten benachbarten Windparks den Wind besser nutzen und Abschattungseffekte reduziert werden. Darüber hinaus werden die Kalenderjahre für Ausschreibung und Inbetriebnahme der Fläche N-6.8 zur gleichmäßigeren Verteilung des Ausbaus um zwei Jahre nach hinten auf 2030 verschoben. 2027 werden somit die Flächen N-10.1, N-10.2, N-10.3, N-13.1 und N-13.2 mit einer Gesamtleistung von 4 GW von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben. Hintergrund Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan Gebiete und Flächen in der AWZ der Nordsee und Ostsee fest, auf denen zukünftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Er definiert auch, wie und wann diese Flächen ausgeschrieben und die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden sollen. Der Plan enthält technische Regeln und Planungsgrundsätze für die Anbindungsleitungen und Windenergieanlagen. Andere Behörden und die Öffentlichkeit hatten die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen in das Änderungsverfahren einzubringen. Diese Rückmeldungen sind in die Änderungen eingeflossen. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben. Bildunterschrift: 2. Änderung Flächenentwicklungsplan 2025 (Quelle: BSH) Weitere Informationen: 2. Änderung des Flächenentwicklungsplans (FEP) 2025 BSH – Flächenentwicklungsplan 2025 BSH – Offshore BSH Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die maritime Behörde in Deutschland. Das BSH ist zuständig für Schifffahrt, Meeresschutz und nachhaltige Meeresnutzung, Offshore, Meeresvermessung, Meeresdaten und maritime Ressortforschung. 1.000 Beschäftigte in über 100 unterschiedlichen Berufen engagieren sich an den Standorten in Hamburg und Rostock sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr (BMV). Das BSH. Schifffahrt. Klima. Daten. Und viel Meer. PM: BSH PB: Änderung Flächenentwicklungsplan 2025 (Quelle: BSH) Weitere Beiträge:Die Nachrichtenagentur Bloomber meldet den Verkauf von Gamesa an SiemensVestas und Fortum erzielen Einigung im Schiedsverfahren bezüglich russischer WindenergieprojekteWindkraftpionier sichert sich Stromliefervertrag aus Solarparks