Werbung Stadtwerke informieren Verbraucher über die Tücken von geplanten Smart-Meter-Rollout Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 12. Oktober 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Intelligente Messsysteme: Stadtwerke Görlitz sensibilisieren für Vertragsdetails Warnung vor unseriösen Vertragsabschlüssen (WK-intern) – Die Energiebranche durchlebt derzeit einen grundlegenden Wandel. Im Jahr 2016 schuf der Staat mit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür, den Messstellenbetrieb als eigenständigen Marktbereich neben den etablierten Rollen des Energielieferanten und Netzbetreibers zu etablieren. Die Stadtwerke Görlitz AG nimmt in der Region Görlitz traditionell alle drei Funktionen wahr: Sie agiert als Energielieferant, Netzbetreiber und ist verantwortlich für die Zähler als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Seit kurzem werden Görlitzer Haushalte verstärkt von wettbewerblichen Messstellenbetreibern kontaktiert, die für den schnellen und vermeintlich kostenlosen Einbau von intelligenten Messsystemen werben. Intelligente Messsysteme, auch Smart Meter genannt, bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, die Verbrauchsdaten sicher und automatisiert übermitteln kann. Dadurch werden beispielsweise eine genauere Verbrauchserfassung, eine Fernablesung und flexible Stromtarife ermöglicht. Im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Smart Meter-Rollouts werden diese turnusmäßig durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut. Hierzu ist kein Handeln der Verbraucher und Verbraucherinnen erforderlich. Die Angebote des wettbewerblichen Messstellenbetreibers können auf den ersten Blick attraktiv wirken, da diese einen kostenfreien und schnellen Einbau suggerieren. Bei genauer Prüfung der Vertragsbedingungen zeigt sich jedoch, dass der Einbau zwar kostenfrei angeboten wird, für den anschließenden Messstellenbetrieb aber beispielsweise ein jährliches Entgelt von 99 Euro brutto erhoben wird. Zudem kann eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart sein. Über die gesamte Vertragslaufzeit entstehen dadurch bereits Kosten von mindestens 198 Euro brutto – gegebenenfalls zuzüglich weiterer vertraglich geregelter Leistungen. Zum Vergleich, die Kosten für einen klassischen Stromzähler liegen aktuell bei 40 Euro pro Jahr und sind bereits in den jährlichen Stromkosten inbegriffen. Der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber erfordert einen zusätzlichen Vertrag und führt zu separaten Kosten für den intelligenten Zähler, die nicht im Stromliefervertrag enthalten sind. Obwohl das Angebot zunächst attraktiv erscheint, sind die Gebühren für den wettbewerblichen Zähler in der Regel erheblich höher als im Komplettpaket der Stadtwerke Görlitz. Die Stadtwerke Görlitz möchten Verbraucherinnen und Verbraucher daher für die Einzelheiten solcher Angebote sensibilisieren. „Entscheidend ist nicht allein, ob der Einbau eines Smart Meters kostenlos angeboten wird. Kundinnen und Kunden sollten insbesondere prüfen, welche laufenden Kosten entstehen, wie lange sie an den Vertrag gebunden sind und welche Leistungen tatsächlich enthalten sind“, erklärt Andreas Klessen, Abteilungsleiter Messtechnik von der Stadtwerke Görlitz AG. Einige Anbieter stellen ihren Kunden zusätzliche Optionen zur Verfügung, um Netzentgelte zu senken und damit Kosten zu sparen. Grundlage dafür ist der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), eine Regelung, die im Zuge der Energiewende eingeführt wurde, um die Integration erneuerbarer Energien und die Flexibilisierung des Stromverbrauchs zu fördern. Der § 14a erlaubt es Netzbetreibern, den Stromverbrauch von bestimmten Geräten bei Bedarf zeitweise zu drosseln. Von dieser Regelung profitieren Besitzer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeicher. Der Gedanke dahinter ist elegant: Durch die Möglichkeit, diese Geräte in Zeiten hoher Netzbelastung automatisch zu regulieren, wird die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet und Engpässe werden vermieden – besonders wichtig angesichts der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärmeversorgung. Als Gegenleistung für diese Flexibilität erhalten Anlagenbetreiber eine spürbare Reduktion ihrer Netzentgelte – wahlweise als pauschale oder prozentuale Reduzierung. Aber anders, als von manchen wettbewerblichen Messstellenbetreibern behauptet, ist für diese Kostenreduktion kein Wechsel des Stromzählers zwingend erforderlich. Ein intelligenter Zähler ist bei einer pauschalen Reduzierung nämlich nicht notwendig. Dieser Fakt ist den meisten Kunden nicht bewusst. Turnusmäßiger Austausch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber Als grundzuständiger Messstellenbetreiber übernehmen die Stadtwerke Görlitz den Austausch der Stromzähler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vorgesehenen Ausbauplanung. Der turnusmäßige Einbau eines neuen intelligenten Messsystems erfolgt dabei grundsätzlich ohne zusätzliche Einbaukosten für die Kundinnen und Kunden. Der Austausch wird in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Eine separate Beauftragung durch die Verbraucherinnen und Verbraucher ist hierfür nicht erforderlich. Wer den Austausch oder Einbau jedoch ausdrücklich vor dem regulär vorgesehenen Termin wünscht, kann diesen bei den Stadtwerken Görlitz beauftragen. In diesem Fall kann eine einmalige Gebühr in Höhe von bis zu 100 Euro brutto anfallen. Das jeweils gültige Preisblatt ist auf der Internetseite der Stadtwerke Görlitz einsehbar. Damit kann der vorzeitige Einbau bei den Stadtwerken Görlitz im Vergleich zu Angeboten mit jährlichen Entgelten und mehrjährigen Vertragsbindungen insbesondere langfristig die kostengünstigere Lösung sein. „Wir möchten keine Angebote anderer Marktteilnehmer pauschal bewerten. Uns ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Konditionen vergleichen und eine informierte Entscheidung treffen“, so Andreas Klessen. „Ein kostenloser Einbau bedeutet nicht automatisch, dass auch der gesamte Messstellenbetrieb kostenfrei ist.“ Darauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten Vor der Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers empfiehlt es sich, insbesondere folgende Punkte zu prüfen: • Wie hoch sind die aktuellen Kosten für den Messstellenbetrieb? • Welche jährlichen oder monatlichen Kosten entstehen für den Messstellenbetrieb? • Welche Auswirkungen hat der Wechsel auf den bestehenden Stromliefervertrag? • Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfristen? • Welche zusätzlichen Gebühren können anfallen? • Welche Leistungen sind im Angebot tatsächlich enthalten? • Ist ein vorzeitiger Einbau wirklich erforderlich oder lediglich ein optionales Angebot? Die Stadtwerke Görlitz informieren ihre Kundinnen und Kunden transparent über den geplanten Smart-Meter-Rollout sowie über die damit verbundenen Abläufe und Kosten. Bei Fragen zum Zählerwechsel oder zu individuellen Einbauwünschen stehen die Kundenberater der SWG AG montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr persönlich sowie telefonisch unter 03581 33535 zur Verfügung. https://www.stadtwerke-goerlitz.de/ PM: Stadtwerke Görlitz Warnung vor unseriösen Vertragsabschlüssen / Foto: HB Weitere Beiträge:Bill Gates steigt mit Investoren in den Grünen Wasserstoff Markt einEEX Group meldet anhaltendes Wachstum der Handelsvolumina im ersten Halbjahr 2025Angebotsmarkt: EWE muss Preis für Strom und Gas zum 1. April anheben