Werbung Private Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung vor dem Aus? Solarenergie Verbraucherberatung 5. November 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Branchenverbände kritisieren Plan der Bundesregierung und fordern wirtschaftliche Alternativen (WK-intern) – Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg und Solar Cluster Baden-Württemberg fordern zum Ausgleich mehrere Maßnahmen. Private Photovoltaikanlagen auf Gebäudedächern sorgen für günstige Stromkosten in den Haushalten und machen den Strommix im Südwesten klimafreundlicher. Die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trägt zur Finanzierung der Anlagen bei. In dieser Form ist die Förderung jedoch nur noch bis Ende 2026 europarechtlich abgesichert. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Vergütung daher künftig vollständig wegfallen, die Eigentümer sollen den nicht selbst genutzten Strom an der Börse verkaufen. Zweifel an dem Vorhaben melden die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW) und das Solar Cluster Baden-Württemberg an. Für Anlagenbetreiber sei der Wegfall der Einspeisevergütung nur verkraftbar, wenn endlich der Smart Meter Rollout und ein ordentliches Angebot zur Direktvermarktung für kleine Anlagen erfolgten. Zusätzlich nützliche Maßnahmen seien das bidirektionale Laden von Elektroautos und der unbürokratische Verkauf des Solarstroms an die Nachbarn. Die Vergütung könne dann kompensiert werden, eine Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der im Südwesten dringend benötigten Anlagen wäre abgewendet. Der Ökostromausbau in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. In den ersten drei Quartalen 2025 deckten erneuerbare Energien 57 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Zwanzig Jahre zuvor, 2004, betrug der Wert noch neun Prozent. Ohne die Absicherung durch das EEG hätte es den starken Ausbau und die sinkenden Kosten für neue Anlagen nicht gegeben. Das Kernprinzip des Gesetzes: Förderfähige Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine feste Vergütung für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Das ermöglicht Privathaushalten und Unternehmen Planungssicherheit bei ihren Investitionen etwa in Photovoltaikanlagen. Diese Unterstützung ist jedoch nur bis Ende 2026 europarechtlich abgesichert. Künftig müssen sich Anlageneigentümer mehr am Markt orientieren. Wohin die Richtung geht, ist jedoch umstritten. Bundeswirtschaftsministerin Reiche bevorzugt den Schwenk hin zur geförderten Direktvermarktung. Sie ist bereits für große Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt installierter Leistung vorgesehen. Künftig soll sie auch für kleinere Anlagen gelten, auch für Hausdachanlagen, die oft nur um die sieben bis zwölf Kilowatt installierter Leistung umfassen. Anlageneigentümer würden dann den Strom, den sie nicht selbst verbrauchen können, über Direktvermarkter an der Börse verkaufen. Smart Meter und Direktvermarktungsangebote als Bedingung Den Verkauf an Direktvermarkter sieht Jürgen Scheurer von der PEE BW prinzipiell positiv. Für kleine Anlagen lasse sich jedoch noch kein Direktvermarkter finden. „Wer eine Hausdachanlage mit beispielsweise zehn Kilowatt installierter Leistung besitzt, wird nur geringe Mengen von Solarstrom an der Börse handeln können. Ein Angebot gibt es hierfür schlichtweg noch nicht, dies muss erst geschafften werden und auch wirtschaftlich für die Kleinanlagenbetreiber sein.“ Um ein solches nutzen zu können, brauche es zudem den Smart-Meter-Rollout. Smart Meter, intelligente Stromzähler, sind eine technische Voraussetzung im Haus, um alle 15 Minuten die Solarstromdaten erfassen und automatisch online an den Direktvermarkter und Netzbetreiber übertragen zu können. Die für den Einbau des Smart Meters verantwortlichen Messstellenbetreiber sind derzeit jedoch nur selten in der Lage, Smart Meter anbieten zu können. Auch dies müsse sich ändern. Solange sich bei den Direktvermarktungsangeboten und dem Smart-Meter-Rollout nichts ändere, gäbe es einen fatalen Nebeneffekt der vom Bund favorisierten Lösung: der Trend zu kleineren Photovoltaikanlagen um die fünf bis sieben Kilowatt installierter Leistung. Sie erzeugen oft nur so viel Strom, wie der jeweilige Haushalt auch verbrauchen kann und benötigen so keine Direktvermarktung. Weniger von dem günstigen in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom wäre für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg jedoch von Nachteil. Die Unternehmen im Südwesten sind auf eine sichere, bezahlbare Stromversorgung angewiesen. Bidirektionales Laden und Verkauf des Solarstroms an die Nachbarn ermöglichen Nützlich wären zudem zwei weitere Änderungen, so Jürgen Scheurer. Derzeit nutzen Anlageneigentümer bereits Solarbatterien im Keller, die den Überschussstrom speichern und bei Bedarf wieder abgeben – oder sie laden das E-Auto damit. Der Gesetzgeber solle darüber hinaus endlich das bidirektionale Laden von Elektroautos ermöglichen und regulatorische Fragen klären, insbesondere was die Rückspeisung ins Hausnetz und Stromnetz angeht. Die Verwertung des Überschussstroms und der Kauf eines Elektroautos würden dadurch deutlich attraktiver. Für das Autoland Baden-Württemberg wäre das eine gute Weichenstellung. Die großen Batterien in E-Autos, oft haben sie eine Kapazität von 40 bis 100 Kilowattstunden, rund zehnmal mehr als gewöhnliche Solarstromspeicher, könnten den überschüssigen Solarstrom und bei niedrigen Strompreisen Netzstrom laden – und beides bei hohen Preisen wieder verkaufen. Angesichts der größeren Menge würde sich der Verkauf des Stroms an Direktvermarkter trotz der Gebühren lohnen. Interessant an dieser Lösung sei auch, dass größere Photovoltaikanlagen so lukrativer werden würden, da die E-Autobatterien mehr Überschussstrom fassen können. Eine weitere erforderliche Maßnahme ist der Verkauf des Solarstroms innerhalb eines Hauses oder in derselben Straße. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu im Juli einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Energierechts vorgelegt, der unter anderem die „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“, kurz Energy Sharing, ermöglichen soll. Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) soll im November den Bundestag passieren. PEE BW und das Solar Cluster Baden-Württemberg drängen hier unter anderem darauf, dass für lokal verbrauchte Kilowattstunden je nach Lieferdistanz keine oder weniger Netzentgelte anfallen. Das würde wirtschaftliche Anreize für den gemeinsamen, netzdienlichen Verbrauch von Strom aus einer Erneuerbaren-Anlage schaffen. „Zudem ist es dringend erforderlich, dass die Regierung endlich eine Klärung zum Urteil des Bundesgerichtshofs über Kundenanlagen vom Mai herbeiführt“, sagt Andreas Schlumberger vom Solar Cluster: Sollten, wie darin entschieden, Leitungen etwa im Kontext von Mieterstrommodellen als Verteilnetz und die Stromanbieter als reguläre Netzbetreiber gelten, machen die daran geknüpften Verpflichtungen und folglich Kostensteigerungen solche Modelle obsolet. Das und die geplante Streichung der Einspeisevergütung würde dazu führen, dass mehr Menschen von Dachanlagen für die lokale Versorgung Abstand nehmen würden – für die Energieversorgung im Südwesten wäre das fatal. Fazit Mehr marktwirtschaftliche Orientierung wird für Eigentümer von kleineren Photovoltaikanlagen künftig Pflicht. Dass der Gesetzgeber den Wegfall der Einspeisevergütung verkündet, ohne die überfälligen wirtschaftlichen Möglichkeiten zu eröffnen, sei jedoch gefährlich, so die beiden Verbände. Das sorge für eine Verunsicherung der Verbraucher und voraussichtlich für einen Einbruch beim Photovoltaikausbau. Der Transformation des Energiesystems in Baden-Württemberg werde so ein Bärendienst erwiesen. PM: Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e.V. PB: Photovoltaikanlage auf einem Hausdach in Radolfzell. (Foto: Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler) Weitere Beiträge:Wärmepumpe und Solarstrom richtig kombiniertKinder*innen an die KlimafrontSolarenergie statt Braunkohle: Studie zeigt, wie und wo Arbeitsplätze ersetzt werden können